Der Entwurf zum revidierten Heilmittelgesetz betrifft die Pharmaindustrie ebenso wie Ärzte, Apotheker, Drogisten, Grossverteiler und Behörden. Wer darf künftig wem welches Medikament abgeben? So lautet eine der zentralen Fragen. Der Bundesrat will die Regeln lockern, um die Selbstmedikation zu vereinfachen.
Die Kommission prüfte rund 130 Anträge und nahm dabei die finanziellen Aspekte genauer unter die Lupe. Abweichende Anträge zum bundesrätlichen Vorschlag gibt es in verschiedenen Bereichen.
Neue Regeln spalten Ärzte und Apotheker
Gemäss Revision sollen Apotheken künftig einige rezeptpflichtige Medikamente selbst abgeben dürfen, müssen aber ihre Kunden zuvor fachlich beraten. Die Liste der betreffenden Medikamente erstellt das Heilmittelinstitut Swissmedic. Drogerien sollen alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente verkaufen dürfen. Einige dieser Mittel sollen künftig auch im Detailhandel erhältlich sein, etwa Tees oder Halswehtabletten.
Die Kommission möchte die Wahlfreiheit der Patienten noch mehr stärken: Danach müssten Hausärzte, die Medikamente direkt in der Praxis abgeben, bei jeder Verschreibung ein Rezept ausstellen. So könnte der Patient entscheiden, wo er das Mittel beziehen will.
Den Versandhandel will die Kommission strikter regeln. So soll der Patient mit der Bestellung ein ärztliches Rezept einreichen.
Mehr Transparenz über «Anreize»
Die Medikamentenabgabe in Arztpraxen wird als solche nicht angetastet. Mehr Transparenz soll aber her, wenn Pharmafirmen Ärzten und Apothekern ihre Produkte mit Anreizen schmackhaft machen. Gewisse Rabatte sollen gemäss Bundesrat ganz verboten werden – aber nicht alle, damit noch ein wenig Wettbewerb bleibt. Bei Vorteilen oder Geschenken wie Warenboni oder Gratismuster sollen jedoch klare Grenzen gelten.
Ärzte und Apotheker müssten künftig auf Rechnungen auch deklarieren, welche Preisrabatte und Rückvergütungen sie beim Einkauf eines Heilmittels erhalten haben. Geschäftliche Verbindungen zu Herstellern sind offenzulegen. Bei Vergehen sind Geld- oder sogar Freiheitsstrafen vorgesehen.
Die Kommission will teilweise noch schärfere Massnahmen, damit Leistungserbringer ihren persönlichen Gewinn nicht über das Patienteninteresse stellen. Unter anderem soll das Verbot nicht gebührender Vorteile alle Heilmittel umfassen und nicht nur die verschreibungspflichten Medikamente.
Bessere Information
Eine Informationsdatenbank zu den zugelassenen Medikamenten soll zugleich eine bessere Patienteninformation ermöglichen. Die Publikation solcher Angaben ist bisher Sache der Pharmafirmen, wobei diese gemäss Bundesrat ihrer Pflicht nicht immer nachkommen. Die Kommission schlägt vor, dass Swissmedic entgegen dem Bundesrat hier keine permanenten Aufgaben erhalten soll, sondern die Arzneimittelinformation elektronisch durch eine Stiftung gewährleistet wird. Diese würde von Pharmabranche, Ärztinnen und Apothekern getragen.
Mehr Spielraum für Komplementärmedizin
Die Revision regelt aber auch die Zulassung von Medikamenten der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde, die leichter zugänglich werden sollen.
Hier einigte sich die Kommission auf einen Kompromiss: Betriebe mit einer Herstellungsbewilligung von Swissmedic sollen kleine Mengen von Komplementärarzneimitteln zulassungsfrei produzieren und über Apotheken und Drogerien verkaufen können. Es darf allerdings keine zugelassene Alternative geben.