- Der Bundesrat hilft dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bei der Stabilisierung der Finanzen und beantragt dem Parlament einen Zusatzkredit von 50 Millionen Franken.
- Vorgesehen sind zugleich gelockerte Rückzahlungsbedingungen für das Covid-19-Darlehen.
- Im Gegenzug erwartet die Regierung vom IKRK Massnahmen, um das finanzielle Gleichgewicht wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.
Das IKRK ist aufgrund der zahlreichen Herausforderungen zurzeit in finanziellen Schwierigkeiten, wie das Aussendepartement am Mittwoch festhält. Eine rekordhohe Anzahl von Menschen ist wegen der vielen Krisen weltweit in humanitärer Not. Wegen der inflationsbedingten massiven Kostensteigerung und des deutlichen Rückgangs der Beiträge gelangte die Organisation deshalb an die Schweiz als eines der wichtigsten Geberländer.
Parlament muss Zusatzkredit bewilligen
Um das IKRK finanziell zu unterstützen, hat der Bundesrat entschieden, den eidgenössischen Räten dieses Jahr einen einmaligen Zusatzkredit über 50 Millionen Franken zu beantragen.
Zugleich sollen die Bedingungen für die Rückzahlung des Covid-19-Darlehens mit einer Verlängerung der Laufzeit von vier auf acht Jahre gelockert werden. Das zinslose Darlehen von 200 Millionen vom 30. April 2020 hatte das Ziel, die Folgen der Pandemie in Entwicklungsländern zu lindern.
Die geplanten Hilfsbeiträge ergänzen die jährliche finanzielle Beteiligung der Schweiz zugunsten des IKRK-Sitzes in Genf in Höhe von 80 Millionen Franken und die zusätzlichen Beiträge an die Operationen des IKRK im Feld, die sich 2023 auf über 60 Millionen Franken belaufen.