In der Schweiz herrscht derzeit wegen der Trockenheit fast flächendeckend grosse Waldbrandgefahr. Gar die höchste Gefahrenstufe gilt in Teilen des Wallis. Die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ist grösstenteils rot eingefärbt.
Deshalb haben einige Kantone ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. So ist in den Kantonen Freiburg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis und einem Grossteil von Graubünden jegliches Feuern verboten. Ein solches Verbot gilt üblicherweise auch für Holzkohle-, Einweggrills und feste Feuerstellen.
Ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter) gilt praktisch im ganzen Rest der Schweiz. Einzig in den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, Feuer darf dort auf fest eingerichteten Feuerstellen auch im Wald mit der nötigen Vorsicht entfacht werden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, solle man nicht in Panik geraten, sondern ruhig und überlegt handeln. Gemäss Bafu gilt der Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen.» Zuerst gelte es, Menschen und Tiere zu retten, Personen mit brennenden Kleidern in Decken und Mäntel zu hüllen, sie am Boden wälzen zu lassen und mit Wasser zu kühlen – und dann die Brandstelle zu verlassen. Feuer würden sich im Freien anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Man solle also nicht den Helden oder die Heldin spielen, sondern den Anweisungen der lokalen Feuerwehr und der Forstdienste Folge leisten.
Für den Nationalfeiertag, den 1. August, hatten die meisten Kantone auch das Abbrennen von Feuerwerk eingeschränkt oder verboten. Ausser am 1. August und am Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk in den meisten Gemeinden ohnehin verboten und bedarf einer Spezialbewilligung.