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Neues Geoblocking-Gesetz funktioniert noch nicht reibungslos
Aus Espresso vom 12.04.2022. Bild: Imago Images
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Hochpreisinsel Deutscher Onlineshop hält sich nicht an Geoblocking-Verbot

Das Unternehmen spricht von einem Einzelfall. Dennoch würden Schulungen wiederholt, «damit dies nicht wieder vorkommt».

Der Online-Händler «Waschbär» ist quasi ein Zalando und Galaxus für Umweltbewusste: Hier gibt’s von Naturmode über Naturkosmetik bis hin zu Möbeln und Gartenwerkzeug so ziemlich alles für den täglichen Bedarf – und laut Webseite alles «umweltgerecht und sozialverträglich».

Bei diesem Shop wollten Martin B. und seine Frau unter anderem ein paar T-Shirts bestellen. Aus «Gwunder» hätten sie die Sachen zuerst auf der Schweizer Seite des Shops in den Warenkorb gelegt, danach auch auf der deutschen Seite: «Der Preisunterschied war riesig», erzählt Martin B. im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Im Schweizer Shop hätten sie 370 Franken bezahlen müssen. Auf der deutschen Seite mehr als 100 Franken weniger.

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Bestellung nach zwei Tagen storniert

Aufgrund des grossen Preisunterschieds entschied sich das Paar, auf der deutschen Seite zu bestellen. Dies müsste seit Anfang 2022 problemlos möglich sein, denn seither gilt das sogenannte Geoblocking-Verbot. Kundinnen und Kunden aus der Schweiz müssen auch auf den deutschen Seiten von Onlineshops bestellen können und dürfen nicht auf die Schweizer Seite mit den üblicherweise deutlich höheren Preisen verwiesen oder umgeleitet werden. In die Schweiz liefern müssen die Shops zwar nicht, aber dafür gibt es ja diverse Paket-Dienste ennet der Grenze, an die man sich aus der Schweiz Bestellungen von «.de»-Shops liefern lassen kann.

Genauso wollten Martin B. und seine Frau das machen. Doch zwei Tage nach der Bestellung traf eine E-Mail ein. «Waschbär» teilte mit, dass es für Kunden aus der Schweiz auch mit einer deutschen Lieferadresse nicht möglich sei, über die deutsche Seite des Shops zu bestellen, «da wir in der Schweiz eine eigene Auslieferung haben». Die Bestellung sei storniert worden.

Ich finde das stossend, vor allem, weil wir seit Anfang Jahr ein Gesetz haben, das so etwas verbietet.
Autor: «Waschbär»-Kunde Martin B.

Martin B. versuchte es noch einmal – und gab als Rechnungsadresse jene des Paket-Dienstes in Deutschland an. Doch auch das funktionierte nicht. «Ich finde das stossend, vor allem, weil wir seit Anfang Jahr ein Gesetz haben, das so etwas verbietet.»

Nicht nur der «Waschbär»-Kunde findet das stossend: Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schreibt, dass es sich hier «unseres Erachtens um eine Preisdiskriminierung» handle. Und klare Worte findet Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz: Das sei ein Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb «und es ist völlig klar, dass dieser Shop das ändern muss».

Das ist ein Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Völlig klar, dass dieser Shop das ändern muss.
Autor: Sara Stalder Stiftung für Konsumentenschutz

Shop will Schulungen wiederholen

Auf Anfrage spricht «Waschbär» von einem Einzelfall, den man bedaure. Auch Kundinnen und Kunden aus der Schweiz könnten auf der deutschen Internetseite des Shops bestellen. Das Geoblocking-Verbot sei den Mitarbeitenden des Kundendienstes im Rahmen von Schulungen vermittelt worden. Diese Schulungen wolle man nun wiederholen und intensivieren, «damit dies nicht wieder vorkommt».

Ein Einzelfall? Konsumentenschützerin Sara Stalder ist skeptisch: Der Kunde habe eine E-Mail mit einer rechtswidrigen Begründung erhalten, daher sei es zumindest eigenartig, von einem Einzelfall zu sprechen. «Für mich tönt es eher nach einer Ausrede.»

Die grossen Preisunterschiede zwischen dem deutschen und dem Schweizer Shop begründet «Waschbär» übrigens unter anderem mit einer eigenen Niederlassung in der Schweiz. Diese Geschäftstätigkeit werde auch in der Schweiz versteuert. « […] Auf dieser Basis gelten für unsere Kundinnen und Kunden, die im Waschbär-Onlineshop der Schweiz bestellen, die branchenüblichen Preisunterschiede.»

Shop missachtet Geoblocking-Verbot? Das können Sie tun:

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Seit dem 1. Januar 2022 ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das sogenannte Geoblocking verankert. Unter Artikel 3a («Diskriminierung im Fernhandel») heisst es: Wer im Fernhandel ohne sachliche Rechtfertigung einen Kunden in der Schweiz aufgrund seines Wohnsitzes…

  • ... beim Preis oder bei den Zahlungsbedingungen diskriminiert;
  • …ihm den Zugang zu einem Online-Portal blockiert beziehungsweise beschränkt;
  • …oder ihn ohne sein Einverständnis zu einer anderen als der ursprünglich aufgesuchten Version des Online-Portals weiterleitet…


…handle unlauter. Shops dürfen also Kundinnen und Kunden aus der Schweiz nicht mehr automatisch auf die (oft teurere) Schweizer Seite umleiten oder ihnen Bestellungen auf der deutschen Seite verweigern. In die Schweiz liefern müssen die Shops allerdings nicht. Umgeht ein Shop das Verbot, so kann man dies sowohl der Stiftung für Konsumentenschutz wie auch dem Staatssekretariat für Wirtschaft melden:

Espresso, 12.04.22, 08:13 Uhr

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