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Illegale Schleppertätigkeit Polizeigericht bestätigt Urteil gegen Lisa Bosia Mirra

  • Die Tessiner SP-Grossrätin Lisa Bosia Mirra hat sich wegen illegaler Schleppertätigkeit vor dem Polizeigericht in Bellinzona verantworten müssen.
  • Dieses bestätigte die bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie die bedingten Busse von 1000 Franken.
  • Mirra soll 24 Flüchtlingen die illegale Einreise von Como (I) in die Schweiz ermöglicht haben.

Die 45-jährige Bosia Mirra, Gründerin der Flüchtlingshilfeorganisation Firdaus, war am 1. September 2016 zusammen mit einem Komplizen in San Pietro di Stabio im Südtessin von der Grenzwache festgenommen worden. Sie hatte damals vier minderjährige Afrikaner an der Grenze in Empfang genommen. Anschliessend wurden die Jugendlichen von einem 53-jährigen Berner mit einem Lieferwagen auf Schweizer Boden gebracht.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie zu einer bedingten Busse von 1000 Franken. Da Bosia Mirra den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es zum Prozess vor Polizeigericht.

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