Zum Inhalt springen

Indizien-Prozess Brugg AG Von falschem Polizisten angeschossen: Gericht verurteilt Ehemann

  • Das Bezirksgericht Brugg musste entscheiden, ob der Angeklagte seine Frau töten wollte oder nicht.
  • Einstimmig wurde er vom Gericht des versuchten Mordes und weiterer Delikte schuldig gesprochen.
  • Der Mann soll 15 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und danach zwölf Jahre des Landes verwiesen werden.

Im März 2023 wurde eine Autofahrerin in Windisch AG von einem als Polizisten verkleideten Mann angehalten und angeschossen. Sie wurde durch zwei Schüsse lebensgefährlich verletzt, überlebte knapp.

Sie habe die Augen des vermummten Mannes sofort erkannt, sagte die Frau vor Gericht. Es handle sich um ihren Ehemann. Die beiden lebten getrennt. Wegen eines Gerichtsverfahrens hatte er seine zwei Kinder seit einem Jahr nicht gesehen.

Ganz unterschiedliche Geschichten

Der Angeklagte betonte während des zweitägigen Prozesses vor dem Bezirksgericht Brugg AG: «Ich bin nicht der Täter, ich bin unschuldig und ich gehöre nicht ins Gefängnis.» Er habe in jener Zeit Drogen genommen. Aber er wäre zu so etwas nicht fähig und habe keine Waffe, gab er vor Gericht an.

Eingang des Bezirksgerichts Brugg mit Öffnungszeiten.
Legende: Die Richterinnen und Richter des Bezirksgerichts Brugg mussten entscheiden, welches Urteil in diesem Fall angebracht ist. Der Prozess dauerte zwei Tage. Am dritten Tag wurde das Urteil verkündet. SRF/Joel Dätwyler

Als skrupellos und gefühlskalt beschrieb hingegen die Staatsanwaltschaft den 44-Jährigen. Er sei während der Tat trotz Alkohol und Drogen voll schuldfähig gewesen. Er habe sie akribisch geplant.

Die Aussagen des mutmasslichen Täters zum Tag der Tat seien schwammig und unpräzise. Zudem sei es verdächtig, dass er genau an jenem Tag sein Handy im Haus liegen liess, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Sein Motiv war, dass er wieder Kontakt zu seinen Kindern wollte.

Tatwaffe fehlt bis heute

Der Verteidiger argumentierte, die ruhige Art des Angeklagten werde gegen ihn verwendet. Die Staatsanwaltschaft habe den Falschen, kein Indiz überzeuge zweifelsfrei. Sie könne nicht beweisen, dass der Mann in Windisch auf seine Frau geschossen habe. Tatwaffe, Fluchtfahrzeug und Verkleidung fehlen bis heute. Im Zweifelsfall solle das Gericht zugunsten des Angeklagten entscheiden.

Wann gilt eine Tat als Femizid?

Box aufklappen Box zuklappen

Femizid ist die vorsätzliche Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. So definiert die Weltgesundheitsorganisation WHO den Begriff.

Femizid ist das Resultat struktureller Gewalt, deren Ursprung in den patriarchalen Machtverhältnissen unserer Gesellschaft liegt. Das heisst, der Mann, der in einer Gesellschaft Vorteile geniesst, kann sich ermächtigt fühlen, sich über die Frau zu stellen und sie zu bestrafen, wenn sie gegen sein Wertesystem verstösst, im Extremfall mit dem Tod.

Strukturelle Gewalt beginnt bei alltäglichem Sexismus und endet im Extremfall mit der Tötung der Frau. In der Schweiz ist der Begriff kein eigener Straftatbestand, sondern wird unter die Tatbestände Mord oder Totschlag subsumiert. Dieses Vorgehen gilt unter Rechtsgelehrten umstritten. In Europa haben Zypern, Malta und Kroatien Femizid als Straftatbestand eingeführt. Er kann strafverschärfend wirken.

(Quelle: Ausführlicher SRF-Artikel zum Thema Gewalt an Frauen)

Die Strafanträge gingen diametral auseinander: Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten 20 Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes und einen Landesverweis. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Die Begründung des Gerichts

Eine Vielzahl von Indizien reichten für die Verurteilung aus, sagte der Gerichtspräsident in Brugg. Am Tag vor der Tat hatte der Mann im Internet nach Tötungsdelikten gesucht. Auffällig sei auch der chronische Drogenkonsum im Vorfeld.

Ebenfalls wichtig für das Gericht war, dass die Ehefrau trotz Vermummung die charakteristische Augenpartie ihres Mannes vor der Tat erkannt hatte. Und: das angeblich vergessene Handy. Der Mann habe ausgesagt, dass er sein Leben ohne Mobiltelefon nicht bestreiten könne. Das Gericht ist darum der Meinung, dass er es geholt hätte, wenn es unbeabsichtigt vergessen gegangen wäre.

Belastend wertete das Gericht Aussagen, welche der Mann gegenüber einem Freund gemacht hatte. Er sprach davon, was er seiner Frau alles antun möchte. Es gebe keine Zweifel, dass der 44-Jährige zweimal durch das Autofenster auf seine Frau geschossen habe. Diese «Doublette» und die akribische Planung zeigten zudem die Skrupellosigkeit.

Das Urteil: 15.5 Jahre Freiheitsstrafe, 12 Jahre Landesverweis und 60'000 Franken Genugtuung an seine Frau. Eine leichte Strafreduktion sah das Gericht wegen des Drogen- und Alkoholkonsums. Das Urteil kann ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 31.3.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel