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Invalidenversicherung Bund geht von negativer finanzieller Entwicklung der IV aus

  • Die finanziellen Perspektiven der IV haben sich erheblich verschlechtert.
  • Im mittleren von drei Szenarien wäre es nicht möglich, dass sich die Sozialversicherung mittelfristig aus eigener Kraft entschulden kann.
  • Derzeit steht die IV bei der AHV mit rund zehn Milliarden Franken in der Kreide.

Seit 2017 steigt die Zahl neuer IV-Renten laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) an. Von 2020 bis 2022 war sie auf hohem Niveau relativ stabil. Seit 2023 hat sie wieder signifikant zugenommen. Gleichzeitig geht der Bund von tieferen Abgangsquoten aus als bisher angenommen.

Aufgrund dieser jüngsten Trends erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entwicklung der IV.
Autor: Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Mitteilung

Gestiegen sind unter anderem die IV-Renten von Teilzeitbeschäftigten sowie von Personen mit einer Suchterkrankung oder mit psychischen Erkrankungen, insbesondere bei jungen Menschen. «Aufgrund dieser jüngsten Trends erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entwicklung der IV», heisst es in den aktualisierten Finanzperspektiven der Invalidenversicherung (IV), über die der Bundesrat informiert worden ist.

Zahlen und Fakten zu IV-Bezüger

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Legende: IV-Ausweis KEYSTONE/Christian Beutler

Versicherte, die wegen eines gesundheitlichen Schadens in ihrer Arbeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung. Das geht aus einem Merkblatt von www.ahv-iv.ch hervor. Der Schaden kann körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein und von Geburt an oder infolge einer Krankheit oder eines Unfalls bestehen. Auch unter 20-jährige Versicherte können IV-Leistungen beziehen.

Laut aktuellsten Angaben des Bundesamtes für Statistik von 2023 gibt es rund 456'000 Personen IV-Bezügerinnen und Bezüger, die Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrenten oder Hilflosenentschädigungen beziehen. Davon wohnen 93 Prozent in der Schweiz.

Über die Hälfte derjenigen, die eine IV-Rente erhalten, sind wegen psychischer Krankheiten invalid, 30 Prozent wegen anderer Krankheiten, 12 Prozent wegen Geburtsgebrechen und 6 Prozent wegen eines Unfalls.

Die Ursachen für diese Entwicklungen sind teilweise bekannt. Zum einen wurde 2018 aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein neues Berechnungsmodell für die sogenannte gemischte Methode eingeführt, das Haus- und Familienarbeit besser berücksichtigt.

Betroffen sind vor allem Personen, die ihr Erwerbspensum reduzieren, um sich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern. Die Folgen davon machen sich nun wie erwartet in einer verstärkten Zunahme an Neu-Renten und Revisionen mit Rentenerhöhung bei Teilzeiterwerbstätigen bemerkbar.

Zum anderen haben auch Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu einer Zunahme der Renten geführt. Der Anwendungsbereich des sogenannt strukturierten Beweisverfahren wurde in den vergangenen Jahren von psychosomatischen Leiden auf psychische Erkrankungen und 2019 schliesslich auch auf Suchterkrankungen ausgeweitet.

Seit 2023 haben sich ausserdem die gesamtwirtschaftlichen Aussichten leicht eingetrübt, was zu einem leichten Rückgang der projizierten Einnahmen aus Lohn- und Bundesbeiträgen geführt hat, wie das BSV schreibt.

Grosse Unterschiede je nach Szenario

Für die künftige Entwicklung der IV erstellte das BSV drei Szenarien. Diesen liegen unterschiedliche Annahmen zur künftigen Entwicklung der Zahl der Neu-Renten zugrunde.

Das mittlere Szenario geht davon aus, dass die Entwicklung der Neu-Renten dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre entspricht. In diesem Szenario halten sich die Ausgaben und Einnahmen in den nächsten zehn Jahren etwa die Waage. Bis 2031 ist das Umlageergebnis leicht negativ, danach wieder positiv, im Jahr 2033 dürfte es rund 80 Millionen Franken betragen.

Modell extern überprüft

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Das aktualisierte Berechnungsmodell wurde von einem externen Beratungsbüro überprüft und positiv beurteilt, wie es hiess. Die Szenarien werden demnach als sinnvoll erachtet, auch wenn darin nicht alle Unsicherheiten abgebildet sind, wie zum Beispiel die künftige Bevölkerungsentwicklung oder die Lohn- und Preisentwicklung.

Das schlechte Szenario geht von einem weiterhin hohen Niveau der Neu-Renten aus. Es weist deutlich negative Umlageergebnisse auf, im Jahr 2033 schätzungsweise 460 Millionen Franken.

Das hohe Szenario dagegen geht davon aus, dass die Zahl der Neu-Renten tiefer als im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt. Das hohe Szenario weist für das Jahr 2033 ein positives Umlageergebnis von rund 690 Millionen Franken aus.

Methodische Anpassungen führen zu höheren Ausgaben

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Das BSV publiziert einmal im Jahr aktualisierte Finanzperspektiven der IV. Es integriert dabei die neuesten Informationen und Entwicklungen.

Die wesentlichste Änderung betrifft die Methode, mit der ermittelt wird, wie häufig eine IV-Rente vor dem Übertritt ins Rentenalter aufgehoben wird. Die Wahrscheinlichkeit einer Rentenaufhebung wird neu anhand der in den vergangenen drei Jahren beobachteten Rentenaufhebungen berechnet.

Auch die Modellierung der Ausgaben für medizinische Massnahmen wurde der historischen Entwicklung angepasst. Neu berücksichtigt wird zudem der Pauschalabzug bei der Bemessung des Invaliditätsgrades, der auf den 1. Januar 2024 eingeführt wurde. Beides führt zu höheren künftigen Ausgaben.

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Aus Rundschau vom 18.09.2024.
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SRF 4 News, 06.11.2024, 12:30 Uhr ; 

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