Hübsch sehen sie aus, die Schildkröten, mit dem roten Fleck hinter den schwarz-gelben Glupschaugen. In den 1970er und 1980er-Jahren gilt die Rotwangen-Schmuckschildkröte als unkompliziertes Haustier und landet zuhauf in Schweizer Haushalten. Das Problem: Die kleine aus Nordamerika eingeführte Schildkröte wächst schnell zu einer stattlichen Grösse heran – und braucht entsprechend viel Platz.
Überforderte Haustierbesitzerinnen und -besitzer entlassen die Tiere darum immer wieder in die «Freiheit». Dort verschlingen die hungrigen Rotwangen-Schmuckschildkröten den Laich von Amphibien und Insektenlarven und gefährden so einheimische Arten. Auch wenn die Art in der Schweiz seit 2008 verboten ist, macht sie weiterhin Probleme – ganze Weiher werden leergefressen.
«In verschiedenen Kantonen gibt es vermehrt Sichtungen dieser Schildkrötenart», sagt Belinda Biesuz vom Aargauer Amt für Umwelt. «Weil sich die Schildkröte räuberisch verhält, bedroht sie geschützte einheimische Arten.» Das gleiche gilt auch für Goldfische, die immer wieder in Teichen in der Natur gesichtet werden.
Viele sind sich nicht bewusst, dass das Freilassen der Tiere verboten ist.
Biesuz ist überzeugt, dass manche in guter Absicht die Tiere «in die Freiheit» entlassen. «Viele sind sich nicht bewusst, dass das einerseits häufig mit dem Tod der Tiere endet und dass das Freilassen verboten ist.» Wenn die Tiere überleben, sind sie eine Bedrohung für das Ökosystem.
Gerade bei der Rotwangen-Schildkröte ist das besonders einschneidend. Sie kann bis zu 40 Jahre alt werden – viel Zeit, um den Laich oder auch Amphibien selbst zu fressen. Aber auch Goldfische sind immer wieder in freier Natur anzutreffen. Wenn sie überleben, bedrohen die Goldfische mit ihrem Fressverhalten heimische Arten.
Kantone starten Informationskampagne
Um der Bevölkerung die Problematik näherzubringen, starten darum zig Kantone eine Informationskampagne. Den Lead haben dabei die Kantone Aargau und Zürich. Auf der Homepage wird auf die Rechtslage hingewiesen und Flyer zum Download bereitgestellt. Ausserdem klären die Kantone darüber auf, wie einschneidend die Folgen für die Natur sein können.
Zu finden sind auch Tipps, was Tierhalterinnen und Tierhalter tun können, wenn sie ein Tier abgeben möchten. Als erste Option wird der Verkauf über Online-Plattformen oder den Freundeskreis empfohlen. Falls keine Abnehmerin oder Abnehmer gefunden wird, müsse das Tier eingeschläfert werden.
Auch invasive Pflanzen sind eine Gefahr
Neben den Tieren sind auch importierte Pflanzen ein Problem. Im Genfersee und in Tessiner Seen kämpfen die Behörden beispielsweise mit dem Schmalrohr. Verursacht wurde die Invasion vermutlich durch das Ausleeren von Aquarien in den See. Das Schmalrohr ist eine Wasserpflanze aus Afrika, die bei Besitzerinnen und Besitzern von Aquarien sehr beliebt ist.
«Invasive Pflanzen können sich in Seen sehr schnell und vor allem auch flächendeckend ausbreiten», erklärt Belinda Biesuz vom Aargauer Amt für Umwelt. «Teilweise bilden sie einen richtigen Teppich auf der Wasseroberfläche und lassen so keinen Raum für andere Pflanzen.»
Ab dem 1. September 2024 darf das Schmalrohr in der Schweiz nicht mehr verkauft werden. Auch weitere gebietsfremde Pflanzenarten müssen bis dann aus den Verkaufsregalen verschwinden. Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoss um, der ein solches Verkaufsverbot forderte.