- In Kloten ist ein erster Japankäfer in einer Überwachungsfalle gefunden worden, wie der Kanton Zürich mitteilt.
- Mit dem Beginn der Flugzeit des gebietsfremden Schädlings gilt in der Stadt Kloten deshalb ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen.
- Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Dies gelte auch für die umliegende Pufferzone.
Somit treten nun die bereits im Mai angekündigten Massnahmen in Kraft. Vom Bewässerungsverbot ausgenommen sind Pflanzen im Garten und auf Balkonen. Sie dürfen weiterhin gegossen werden, sofern in den Töpfen und Beeten keine Gräser wachsen.
Mit den verschärften Massnahmen soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von Kloten aus weiter in andere Regionen ausbreiten kann. Es handelt sich bei der Population in Kloten um die bisher einzige nördlich der Alpen in Europa.
Entdeckt wurden die Schädlinge im Juli vergangenen Jahres. Um die Entwicklung der Population zu überwachen, stehen seit Mai Überwachungsfallen in Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons.
Wie sich die Käferpopulation in Kloten im Vergleich zum letzten Jahr entwickelt hat, ist noch noch nicht bekannt. Eine Einschätzung dazu ist laut Mitteilung erst im Verlaufe des Sommers möglich. Dann wird der Bund auch entscheiden, ob weitere Massnahmen nötig sind.
Riesiges Schadenspotenzial
Der Japankäfer kann an seinen über 400 Wirtspflanzen grosse Schäden verursachen. Auf seinem Speiseplan gehören landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasenflächen werden gefressen.
Das Schadenspotenzial in der Schweiz wird auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Schädlings schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. Das vom Bund vorgegebene Ziel ist deshalb, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist.