Seit Anfang Jahr ist der grüne Zoll-Zettel der Post Geschichte. Seit 1. Januar 2020 gilt: Postsendungen ins Ausland müssen neu für den Zoll elektronisch erfasst werden. Für das Ausfüllen des digitalen Zollformulars am Schalter verlangt die Post drei Franken. Sie will die Kundinnen und Kunden damit dazu bringen, das Formular selbst Zuhause am Computer auszufüllen.
Zolldeklaration mit Tücken
Doch das Online-Zollformular der Post hat Tücken, wie mehrere Hörerinnen des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» bemerken. Der Inhalt muss einzeln deklariert und grammgenau gewogen werden. Zudem schreibt die Post vor, wie viele Artikel mitdürfen. Bei Paketen unter zwei Kilo sind es maximal drei, bei schwereren maximal fünf Sachen.
Den Kunden vorzuschreiben, wie viele Sachen in einem solchen Paket drin sein dürfen, ist für mich irritierend.
Eine Post-Kundin aus dem Kanton Bern will ein Paket unter zwei Kilo, einen sogenannten Maxibrief, nach Neuseeland senden und deklariert wahrheitsgetreu vier Artikel: Eine Mütze, ein kleines Fernrohr, eine Ledertasche und Süssigkeiten. Als sie das Zollformular abschickt kommt die Fehlermeldung: «Ein Sendungsinhalt vom Typ CN22 darf maximal drei Artikel enthalten».
Mit demselben Problem kämpft auch eine andere Post-Kundin. «Für mich ist es seltsam, dass das so limitiert ist. Es geht doch vor allem um die Grösse und das Gewicht des Pakets. Den Kunden vorzuschreiben, wie viele Sachen in einem solchen Päckli drin sein dürfen, ist für mich irritierend.»
Wieso so kompliziert?
Weshalb schreibt die Post den Kunden vor, wie viele Artikel in einem Ausland-Paket mitdürfen? Post-Sprecher Erich Götschi ist von der Frage überrascht, denn eigentlich habe diese Regel auch schon beim grünen Zoll-Zettel gegolten: «Wir hatten in all den Jahren nie ein Feedback, dass drei Artikel zu wenig wären.» Beim grünen Zoll-Zettel habe offenbar niemand bemerkt, dass auch dort die Anzahl Artikel eingeschränkt war: «Wir haben den grünen Zettel, das Formular CN22, dann digitalisiert und die Regel einfach übernommen.»
Wir hatten in all den Jahren nie ein Feedback, dass drei Artikel zu wenig wären.
Die Beschränkung auf maximal drei, respektive fünf Artikel bei schwereren Sendungen, entspricht aber keiner internationalen Vorgabe. Es ist eine «Erfindung» der Post.
Tipp: Sammelbegriffe verwenden
Für Kundinnen und Kunden, die im Weihnachtspäckli an die Liebsten ins Ausland mehr Artikel mitschicken wollen, gibt Post-Sprecher Götschi noch einen Tipp. Man solle mit Sammelbegriffen arbeiten: «Verwenden Sie doch ‹Süssigkeiten› statt Schokolade und Guetsli. Oder ‹Kleider› statt Hosen, Socken und Pulli. Da drücken die Gralshüter des internationalen Postwesens sicher ein Auge zu.»
Trotzdem will die Post von ihrer seltsamen Regelung nun abrücken, zumindest ein wenig. Sie will die Beschränkung bei Ausland-Paketen unter zwei Kilo per Ende November auf vier Artikel erhöhen.