- Die Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv), hat zur No-Billag-Initiative die Ja-Parole beschlossen.
- Der Gewerbeverband stört sich namentlich an einer «doppelten Besteuerung» von Unternehmern, die bereits als Privatperson Gebühren bezahlten.
- Auch die zweite Vorlage vom 4. März 2018, die Verlängerung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer unterstützt der sgv.
Das Gewerbe akzeptiere «diese Abzockerei nicht», lässt sich Verbandspräsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime in einer Mitteilung zur No-Billag-Parolenfassung zitieren. Schon den Entscheid des Bundesrates von vor einer Woche, die ab 2019 für alle Haushalte und bestimmte Firmen obligatorische Abgabe für Radio und Fernsehen bei 365 Franken im Jahr festzusetzen, hatte der Gewerbeverband wegen der Gebührenpflicht für Firmen kritisch aufgenommen.
Obwohl Unternehmen nicht Radio hören und kein Fernsehen schauen könnten, müssen sie mit der neuen Regelung eine nach Umsatz abgestufte Abgabe leisten, allerdings erst ab einer Umsatzgrenze von 500'000 Franken. Drei Viertel der Schweizer Unternehmen müssen demnach keine Abgabe entrichten.
Für die Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Franken wird der gleiche Tarif gelten wie für Privathaushalte. Bei einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Franken liegt er bei von 910 Franken, und bei einem Umsatz von mindestens einer Milliarde Franken bei bis zu 35'590 Franken.
Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, bleiben von der Abgabe befreit.