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Ju-52-Revision blockiert «Gravierende Mängel» bei Ju-Air

Die Ju-Air hat die Lizenz verloren, ihre Flugzeuge reparieren zu dürfen. Nun erklären die Behörden, was sie beanstanden.

Der Bund hat die Totalrevision der Oldtimerflieger Ju-52 blockiert: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt entzog den beiden Betrieben, die bisher die Maschinen reparierten und instand hielten, die Bewilligung dafür. Dies berichtete die «Sonntagszeitung».

An den drei nach dem Absturz vom vergangenen August verbliebenen Ju-52 dürfen bis auf weiteres weder durch Betriebe noch durch Einzelpersonen Wartungen durchgeführt werden.

Gravierende Mängel festgestellt

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) präzisierte nun in der Sendung «Schweiz aktuell» die Vorwürfe gegenüber dem Wartungsbetrieb der Ju-52. Die bei Inspektionen gefundenen Mängel seien gravierend und verletzten höchste in der Luftfahrt übliche Sicherheitsstufen.

Im Interview sagt Bazl-Mediensprecher Urs Holderegger: «Wir haben bei mehreren Inspektionen, respektive Audits im Frühling festgestellt, dass systemische Mängel vorhanden sind. Dies führt bei einem zertifizierten Betrieb dazu, dass man denen das Zertifikat wegnehmen muss.»

Wir hatten gleich mehrere Level1-Mängel festgestellt.
Autor: Urs Holderegger Mediensprecher Bazl

Die Mängel seien gravierend gewesen, so der Bazl-Sprecher. «Es gibt bei diesen Untersuchungen sogenannte Level1- und Level2-Findings. Grundsätzlich kann man schon bei einem einzigen Level1-Finding den Betrieb vorläufig schliessen. Wir hatten aber gleich mehrere Level1-Mängel festgestellt.»

Holderegger nennt ein Beispiel aus der Untersuchung: «Wenn sie bei einem Unterhaltsbetrieb Werkzeugkoffer finden mit fehlendem Werkzeug, dann ist das ein Level1-Finding. Denn dieses Werkzeug könnte theoretisch im Flieger sein, in einem Flügel stecken, beim Start nach hinten rutschen und ein Querruder blockieren, und dann würde das Flugzeug abstürzen. Dies ist alles schon mal passiert.»

Mängel nur organisatorischer Art

Ju-Air-Mediensprecher Christian Gartmann lässt die Kritik nicht gelten: «Die Mängel, die festgestellt wurden, sind organisatorischer und bürokratischer Art. Da geht es um die Organisation des Wartungsbetriebs selber, also nicht um mangelhaft ausgeführte Arbeiten.»

Nach dem Absturz einer Ju-52 beim Piz Segnas (GR) am 4. August 2018 mit 20 Todesopfern hatte das Bazl der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Dafür erfüllten die Oldtimer die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Der Bericht der Untersuchungsbehörde Sust wird den Ausschlag geben, ob und wann die Ju-52 wieder abheben kann.

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