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Vorgaben nicht erfüllt Bund blockiert JU-52-Revision

  • Der Bund hat die Totalrevision der Oldtimerflieger Ju-52 blockiert.
  • Das Bundesamt für Zivilluftfahrt entzog den beiden Betrieben, die bisher die Maschinen reparierten und instand hielten, die Bewilligung dafür.
  • Die Anforderungen an einen zertifizierten Unterhaltsbetrieb würden derzeit nicht erfüllt, heisst es zur Begründung.

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Aus dem Archiv: Derzeit gilt für die JU-52 auch ein Flugverbot
Aus Tagesschau vom 20.11.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

An den drei nach dem Absturz vom vergangenen August verbliebenen Ju-52 dürfen bis auf weiteres weder durch Betriebe noch durch Einzelpersonen Wartungen durchgeführt werden. Dies berichtet die «Sonntagszeitung».

Im Rahmen regelmässiger Inspektionen habe das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL im Frühling bei der Ju-Air «drei tiefer gehende Kontrollen» durchgeführt. Wie das Amt mitteilte, haben die Experten dabei festgestellt, dass «die Anforderungen an einen zertifizierten Unterhaltsbetrieb nicht erfüllt sind». Die Zulassungen liefen auf die Ju-Air selbst und die Firma Naef Flugmotoren in Dübendorf.

Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann erklärte der Zeitung, die Zulassungen seien «lediglich sistiert». Die Mängel würden nun behoben, damit das Amt die Sistierung aufhebe.

Flüge für Vereinsmitglieder ab 2021

Nach den Plänen der Ju-Air sollen die Maschinen 2021 wieder abheben. Nach dem Absturz einer Ju-52 beim Piz Segnas GR am 4. August 2018 mit 20 Todesopfern hatte das BAZL der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Dafür erfüllten die Oldtimer die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr. Künftig darf die Ju-Air nur noch bezahlte Passagierflüge für Vereinsmitglieder anbieten.

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