- Der Bundesrat beruhigt Milliardäre, die mit einem Wegzug drohten, sollte die Juso-Initiative zur Erbschaftssteuer angenommen werden.
- In einer Stellungnahme macht der Bundesrat klar, dass eine rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen «staatspolitisch höchst problematisch» sei.
- Zudem sei eine Einschränkung oder ein Verbot eines Wegzugs laut Bundesrat ausgeschlossen.
«Die Juso zwingt mich auszuwandern.» Mit diesen Worten hatte der Eisenbahn-Unternehmer Peter Spuhler im Sommer für Aufregung gesorgt. Nun dürften viele vermögende Unternehmerinnen und Unternehmer aufatmen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine Interpellation klargemacht, dass er die Erbschaftssteuer-Initiative der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten ablehne und sie sicher nicht rückwirkend gelten werde.
Der Bundesrat hatte bereits in Stellungnahme vom 15. Mai 2024 erklärt, dass die Initiative kein geeignetes Mittel sei, um die Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Zudem sehe er darin eine Gefahr für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und die damit verbundenen Steuereinnahmen.
Der Bundesrat betonte, dass vermögende Personen bereits jetzt durch progressive Einkommens- und Vermögenssteuern einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung staatlicher Aufgaben leisten würden. Die in der Initiative geforderte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen bezeichnete er in seiner Stellungnahme als staatspolitisch problematisch.
Auf die Frage der Juso, wie mögliche Umsetzungsmassnahmen aussehen könnten, antwortete der Bundesrat, dass er bis spätestens Februar 2025 eine Botschaft verabschieden werde, in der er sich ausführlich zur Auslegung und möglichen Umsetzung der Initiative äussern werde. Dabei werde er auch auf Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung eingehen. Er stellte jedoch klar, dass alle Umsetzungen verfassungs- und völkerrechtskonform sein müssten.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten
Der Bundesrat lehnt überdies konkrete Massnahmen wie Wegzugsverbote oder eine Wegzugssteuer ab. Ein Wegzug ins Ausland könne nicht pauschal als Steuervermeidung gewertet und mit zusätzlichen Steuern belegt werden, so der Rat in seiner Begründung. Denkbar sei jedoch eine nachwirkende Besteuerung bei Schenkungen nach einem Wegzug, wenngleich auch hier Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit im Ausland bestehen.
Abschliessend stellte der Bundesrat fest, dass es offenbleibt, ob die Ausführungsbestimmungen der Initiative tatsächlich das Ziel erreichen könnten, Steuervermeidungen durch Wohnsitzverlegungen zu verhindern. Jede Umsetzung müsse die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben sowie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten.