- Der Verwahrungsvollzug in der Schweiz entspreche teilweise nicht den menschenrechtlichen Standards, sagt die nationale Kommission zur Verhütung von Folter.
- Die Kommission empfiehlt etwa, in Gefängnissen Spezialabteilungen zu schaffen und das Regime zu lockern.
Heute sind verwahrte Menschen, die ihre Strafe bereits verbüsst haben, mehrheitlich im Normalvollzug von geschlossenen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Dort kann den Bedürfnissen insbesondere von älteren verwahrten Personen nicht immer Rechnung getragen werden, wie dem Bericht der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zu entnehmen ist.
Das empfiehlt die Kommission konkret:
- «Zwingend müssen Spezialeinrichtungen oder Spezialabteilungen in bestehenden Einrichtungen geschaffen werden», steht im Bericht. Die NKVF empfiehlt grössere Zellen, einen Aufenthaltsraum und eine Küche. In der Regel sollten die verwahrten Personen nicht in Zellen eingeschlossen sein.
- Es sollen individuelle Lösungen für die Arbeitseinsätze gesucht werden. So empfiehlt die Kommission den Ausbau der Weiterbildungsangebote. Die verwahrten Personen sollen zudem einen einfachen Zugang zu ihren Sperrkonten erhalten.
- Das Freizeitangebot soll erweitert werden. «Die Kommission empfiehlt grundsätzlich den freien Zugang zu eigenen Fernsehern, Spielkonsolen sowie Computern mit kontrolliertem Internetzugang», heisst es im Bericht. Geprüft werden sollten auch begleitete und unbegleitete Ausgänge und Urlaube sowie «einen einfachen, regelmässigen und grosszügigen Kontakt per Telefon oder Videotelefonie zu erlauben, um Aussenkontakte aufrechtzuerhalten».
- Handlungsbedarf sieht die Kommission auch bei der Erstellung von psychiatrischen Gutachten. Es bestehe «die Tendenz, dass sich in Gutachten zur Gefährlichkeit von verwahrten Personen die Erkenntnisse über die Jahre wiederholen», heisst es im Bericht. Die Kommission hält deshalb fest, dass Folgegutachten mindestens alle fünf Jahre und vorzugsweise durch eine bisher nicht mit der verwahrten Person befassten Fachperson erstellt werden sollen.
Die Kommission kommt im Bericht ferner zum Schluss, dass es bei den Modalitäten des Verwahrungsvollzugs je nach Kanton «grundlegende und weitreichende Unterschiede» gebe. Die Strafvollzugskonkordate werden von der NKVF daher aufgefordert, eine Vereinheitlichung voranzutreiben.
Zudem kritisiert die Kommission die restriktive Handhabung von Vollzugsöffnungen. Sie erinnert daran, Vollzugsöffnungen als Resozialisierungsmassnahmen im Einzelfall zu prüfen und, sofern aus Sicherheitsaspekten vertretbar, von Gesetzes wegen zu gewähren. Die NKVF empfiehlt generell, die Überprüfung der Verwahrung alle zwei Jahre durchzuführen.
Lob für Mitarbeitende in Gefängnissen
Neben der Kritik sprach die Kommission auch Lob aus. Der Umgang der Mitarbeitenden des Justizvollzugs mit den verwahrten Personen sei «menschlich und verständnisvoll», heisst es im Bericht.
Zudem seien die Behörden bestrebt, den Verwahrungsvollzug zu verbessern. Die NKVF begrüsst namentlich die Anstrengungen einzelner Einrichtungen, trotz infrastrukturellen und systembedingten Zwängen den Verwahrungsvollzug weniger restriktiv zu gestalten als den Vollzug von Strafen.