- Nach Einschätzung des Bundesrats braucht es keine neuen Regeln für Facebook, Twitter oder Youtube.
- Was Fake News und andere Formen der politischen Manipulation betrifft, lässt der Bundesrat die Frage einer staatlichen Regulierung vorerst offen. Grund: die «insgesamt noch unübersichtliche Lage».
- Der Bundesrat setzt damit vorerst weiterhin auf die Selbstregulierung der Branche und beobachtet die Entwicklungen.
Die heute veröffentlichte Bericht ist eine erneute Lagebeurteilung nach dem Bericht «Rechtliche Basis für Social Media» von 2013. Fake News und Social Bots – Programme, die als echte Personen getarnt solche News generieren - waren damals noch kein Thema. Nun hat der Bundesrat die Manipulation der öffentlichen Meinung durch Falschinformation als Gefahr erkannt.
Kampf aussichtslos?
Traditionelle Massnahmen wie Verleumdungsklagen, Schritte gegen unlauteren Wettbewerb oder die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten sind dagegen wenig hilfreich. Die Urheber sind nämlich oft gar nicht zu identifizieren und noch seltener zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Debatte über mögliche Schutzmassnahmen steht erst am Anfang.
Die EU und einzelne europäische Länder haben daher gezielte Gegenmassnahmen beschlossen. So will etwa der EU-Rat russische Desinformationskampagnen richtigstellen. In Deutschland wird darüber diskutiert, Plattformbetreiber zur Löschung offensichtlicher Falschinformationen zu verpflichten. «Die Debatte über mögliche Schutzmassnahmen steht erst am Anfang», schreibt der Bundesrat. Vorerst sei es nicht angezeigt, zusätzliche Normen zu schaffen.
Ausbau des Datenschutzes
Andere im Bericht von 2013 geortete Gesetzeslücken glaubt der Bundesrat hingegen schliessen zu können. Die Sorgfaltspflichten bei der Datenerhebung beispielsweise sollen im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes ausgebaut werden. Derzeit arbeitet das Justiz- und Polizeidepartement an einem Entwurf.
Das Innendepartement bereitet ein Gesetz vor, das einheitliche Regeln für die Alterskennzeichnung und Altersbeschränkung für Games und Videos bringen soll. Auch im Fernmeldegesetz soll der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Und schliesslich haben die Behörden mit dem revidierten Überwachungs- und dem neuen Nachrichtendienstgesetz zusätzliche Instrumente in die Hand bekommen.
Schwierige Durchsetzung
Offen lässt der Bundesrat die Frage, wie mir der zunehmenden Werbung auf sozialen Netzwerken umgegangen werden soll. Ob das heute für Radio und Fernsehen geltende Transparenzgebot auf Social Media ausgedehnt werden soll, will er im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über elektronische Medien prüfen.
Bei all dem beleibt das Problem der internationalen Rechtsdurchsetzung ungelöst. So lässt sich etwa die Herausgabe von Daten oder Nutzerprofilen nur sehr schwer durchsetzen, wenn diese im Ausland gespeichert sind. Derzeit arbeitet das Cybercrime-Komitee des Europarates an Vorschlägen für eine rasche Datenherausgabe.