- In der Schweiz hergestellte Waffen sollen unter gewissen Umständen auch von anderen Ländern an kriegführende Staaten weitergegeben werden dürfen.
- Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) vor allem mit Blick auf den Krieg in der Ukraine.
Die SiK-N hat eine entsprechende Motion sowie eine parlamentarische Initiative beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig wird, wenn die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt.
Die Motion hat dasselbe Ziel, ist aber offener formuliert. Wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, die der UNO-Sicherheitsrat oder die UNO-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit als Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot feststellt, soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung aufgehoben werden können.
Neutral oder nicht?
Der Entscheid für Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz fiel in der Kommission gemäss Mitteilung mit 14 gegen 11 Stimmen. Die Mehrheit argumentierte, die Schweiz müsse ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen.
Ihrer Auffassung nach stehen die beantragten Änderungen im Einklang mit dem Neutralitätsrecht, da sie nicht die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete erlauben, sondern lediglich die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen der Länder betreffen, die Schweizer Kriegsmaterial gekauft haben.
Die Minderheit der Kommission – unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der Grünen – erachtet die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine im Hinblick auf die Neutralität als problematisch, namentlich in Bezug auf das vom Neutralitätsrecht vorgesehene Gleichbehandlungsprinzip.
Ständerat befindet als Nächstes darüber
Mit der parlamentarischen Initiative befasst sich als Nächstes die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S). Die Motion geht an den Bundesrat zur Beantwortung und danach an die grosse Kammer.
Falls der Bundesrat eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ablehnt, wäre es für die Mehrheit der SiK-N denkbar, dass der Bundesrat dem Parlament zur Klärung der Situation im Selbstverteidigungsfall der Ukraine eine Parlamentsverordnung vorschlägt.
Mehrere Gesuche abgelehnt
Zahlreiche Länder haben in den vergangenen Wochen und Monaten den Bundesrat ersucht, in der Schweiz hergestellte Waffen an die Ukraine weiterzugeben. Bis anhin lehnte der Bundesrat diese Gesuche stets ab. Er verwies dabei auf die erst kürzlich beschlossene Verschärfung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial sowie auf neutralitätsrechtliche Aspekte.
Diese ablehnende Haltung brachte der Schweiz international viel Kritik ein. Es droht laut der SiK-N mitunter die Problematik, dass die Schweiz in einem «westlichen Wertebündnis nicht mehr als verlässliche Partnerin» wahrgenommen wird. Die Ukraine sei von Russland völkerrechtswidrig angegriffen worden und verteidige nun Werte, wie sie auch von der Schweiz gelebt und im internationalen Kontext stets eingefordert würden.
Der Kommission gehe es darum, «eine vorübergehende und klar befristete Anpassung bei den Wiederausfuhrregelungen vorzunehmen, um der Ukraine im Krieg gegen Russland beizustehen», hiess es weiter. Die Schweiz würde mit den neuen Regeln weiterhin selbst keine Waffen direkt an die Ukraine liefern und damit das Neutralitätsrecht nicht verletzen.