Wer ein Haus baut oder ein Unternehmen gründet, braucht Geld. Viel Geld. Den meisten fehlt aber Bares, deshalb greifen sie gern auf ihr Angespartes in der Pensionskasse zurück. Heute geht das noch, künftig soll es nicht mehr möglich sein.
Denn zu oft erleidet das neugegründete Unternehmen Schiffbruch, und alles Geld ist weg – und damit auch ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. Probleme gibt es auch, wenn die Pensionskasse für zu teure eigene vier Wände vorbezogen wird. Deshalb wolle der Bundesrat den Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge verbieten, sagt Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Anstieg der Ergänzungsleistungen verhindern
«Die Kosten der Ergänzungsleistungen werden weiterhin zunehmen, schon allein wegen der demografischen Entwicklung», sagt Brechbühl. «Aber wir wollen verhindern, dass diese Kosten über das Mass der demografischen Entwicklung hinaus ansteigen.»
Auch Neurentner sollen sich ihre Vorsorge nicht mehr in bar ausbezahlen lassen, sie sollen das Angesparte als Rente beziehen. Denn zu oft ist durch Immobilienkäufe, Firmengründungen oder schlechter Finanzplanung im Alter alles Geld der obligatorischen Vorsorge weg.
Dadurch sind zunehmend Menschen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das bereitet insbesondere den Kantonen Sorgen, denn die Kosten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ziel der Reform ist es laut Brechbühl, «dass der Auftrag der Ergänzungsleistungen, nämlich die Sicherung des Existenzminimums, erhalten werden kann».
Weitere Massnahme gegen eine Immobilienblase
Fällt der Vorbezug aus der Pensionskasse weg, können sich weniger Menschen Wohneigentum leisten. Weil auf dem Immobilienmarkt eine Überhitzung droht, komme das nicht ungelegen, sagt Bundesrat Johann Schneider-Ammann: «Vor diesem Hintergrund ist mit der heutigen Entscheidung ein gewisser Dämpfungseffekt erwünscht.»
Keine Kapitalbezug bei der Pensionierung
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates betrifft den Kapitalbezug bei der Pensionierung. Wer pensioniert wird, soll demnach sein Pensionskassengeld im obligatorischen Bereich künftig als Rente beziehen müssen. Sich das Geld auszahlen lassen, wäre nicht mehr möglich.
Es brauche diese Einschränkung, sagt Brechbühl: «Was wir feststellen ist, dass gerade Personen mit sehr kleinen Altersguthaben diese häufig in Kapital- und nicht in Rentenform beziehen.» Dort sei das Risiko einer späteren Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen viel höher, als wenn die Leistung in Rentenform bezogen werde. Bis im Herbst wird der Bundesrat seine Ideen konkreter ausformulieren.