Der Bundesrat will nicht mehr, dass Menschen ihr Geld aus der Pensionskasse beziehen, verbrauchen und dann im Alter auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Denn für die Kantone, die die EL bezahlen, kommt dies immer teurer.
«Es sind meistens Leute, die über ein nicht allzu grosses Pensionskassenvermögen verfügen, die sich ihr Geld auszahlen lassen. Für Vermögende stellt sich diese Frage nicht», sagt Peter Gomm. Er ist Präsident der Eidgenössischen Sozialdirektorenkonferenz SODK. «Wenn dann Geld abfliesst, sind sie nicht mehr in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.» Deshalb halten die Sozialdirektoren der Kantone das Vorhaben des Bundesrates für richtig.
Schweizerische Zahlen, die den Zusammenhang zwischen geplünderter Pensionskasse und dem Bezug von EL belegen würden, gibt es allerdings nicht. Erhebungen gebe es nur aus einem Kanton, sagt Gomm. Im Kanton Schwyz kommt rund ein Viertel der Menschen im Alter in diese Situation. «Wir schätzen, dass es nicht überall gleich viele Leute sind, aber die Tendenz ist ständig steigend.»
Die Kantone werden dadurch immer stärker finanziell belastet. «Der Prozentsatz der Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, bleibt sich gleich. Allerdings kommen immer mehr Leute ins Pensionsalter», sagt Gomm.
Kein Problem?
Die Pensionskassen bedauerten diesen Richtungsentscheid des Bundesrates, sagt Hanspeter Konrad. Er ist der Geschäftsführer des Schweizerischen Pensionskassenverbandes. Konrad bemängelt, dass es keine Zahlen als Grundlage für diesen Entscheid gibt. Er verhehle zwar nicht, dass es Fälle gebe, bei denen Kapitalbezüger nachher Ergänzungsleistungen beziehen mussten, aber «das allein belegt aber noch nicht, dass wir hier wirklich ein Problem haben.» Die meisten Leute, die Kapital aus ihrer Pensionskasse beziehen, gingen sehr sorgfältig damit um.
Der Hauptgrund des Ansteigens den Ergänzungsleistungen seien vor allem die Pflege- und Heimleistungen. Einige Kantone finanzieren diese über die Ergänzungsleistungen, sagt Konrad, und nun hätten sie finanzielle Probleme. «Man kann daher vermuten, dass es sich bei dem Beschluss des Bundes um ein Ablenkungsmanöver handelt.»
Nachdem definiert worden ist, wer die Pflegeleistungen zu bezahlen hat, nämlich die Kantone, wolle der Bund nun auf Kosten der Versicherten in den Pensionskassen die kantonalen Probleme lösen.