- Wer als Schweizergardist den Papst beschützt, kann nicht gleichzeitig Militärdienst leisten. Deshalb muss er Wehrpflichtersatzabgabe zahlen.
- Das soll auch so bleiben, hat eine knappe Mehrheit des Nationalrats mit 89 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen am ersten Sessionstag entschieden.
Ins Gesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe sollte eine Ausnahmeregelung für Schweizergardisten aufgenommen werden. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SIK) beider Räte befürworten die Änderung, der Bundesrat ist dagegen. Und auch der Nationalrat möchte beim heutigen System bleiben.
Dies unter anderem, weil nicht alle Menschen in der Schweiz Gardisten werden können, wie SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf erklärte: «Nur katholische Männer, welche mindestens 174 cm gross sind und ledig, kommen infrage.»
Frauen, Nichtkatholiken und kleinere Männer könnten diesen Dienst nicht antreten und von dieser Ausnahme profitieren. Die Befreiung der Gardisten von der Wehrpflichtersatzabgabe wäre zudem willkürlich. Auch andere Auslandseinsätze förderten das Ansehen der Schweiz.
Kein Zeichen der Anerkennung
Mitte-Nationalrat Martin Candinas argumentierte derweil vergeblich: «Die päpstliche Garde fasziniert und hat eine über 500-jährige Tradition. Für das Ansehen der Schweiz leistet die Schweizergarde einen einmaligen Einsatz. Die Mitte-Fraktion ist stolz auf diese Tradition und auf unsere Gardisten.» Komme hinzu, dass jeder Gardist vor Dienstantritt die Rekrutenschule absolviert haben müsse.
Als Zeichen der Anerkennung hätten grosse Teile von Mitte-, FDP- und SVP-Fraktion die Gardisten deshalb von der Abgabe befreien wollen. Der Vorstoss von Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP/VS) geht nun weiter an den Ständerat.