- Vor vier Wochen wurde das alte Castielerviadukt der RhB-Linie zwischen Chur und Arosa gesprengt. Jetzt schaltet sich der Bund ein.
- Das Bundesamt für Verkehr (BAV) teilt mit, bei der Rückbaubewilligung eine Sprengung explizit ausgeschlossen zu haben.
- Nun hat das BAV die Rhätische Bahn aufgefordert, die Auswirkungen der Sprengung auf die Umwelt abzuklären.
Die Kritik des Bundesamts für Verkehr bezieht sich auf das Bewilligungsverfahren. Das BAV hätte die Sprengung im Plangenehmigungsverfahren explizit bewilligen müssen. Das ist nicht passiert.
Im Gegenteil: Gemäss eigener Aussage teilte der Bund der RhB im Vorfeld mit, dass gar nicht gesprengt werden dürfe. War die Sprengung also widerrechtlich?
Die RhB beantragte einen konventionellen Rückbau ohne Sprengung. Das BAV genehmigte dies. Michael Müller, Mediensprecher des Bundesamts für Verkehr, sagt zu RTR: «Die RhB schloss für den Rückbau des Castielerviadukts ausdrücklich eine Sprengung aus. Dass jetzt trotzdem eine Sprengung durchgeführt wurde, widerspricht dieser Genehmigung und ist darum rechtswidrig.»
Die Bündner Staatsanwaltschaft unternimmt momentan Vorabklärungen, ob Straftaten vorliegen.
Bauunternehmen empfahl Sprengung aus Sicherheitsgründen
Der Kanton Graubünden liess verlauten, es spreche nichts gegen eine Sprengung. Dies reiche aber nicht aus, sagt BAV-Sprecher Michael Müller: «Bauten und Rückbauten von Eisenbahnanlagen müssen im Rahmen eines sogenannten Plangenehmigungsverfahrens durch das BAV genehmigt werden. Die alleinige Stellungnahme einer kantonalen Behörde reicht nicht.»
Nachdem das Abbruchprojekt öffentlich ausgeschrieben worden war, empfahl ein Bauunternehmen eine Sprengung – aus Sicherheitsgründen. Die RhB habe daraufhin mit verschiedenen Ämtern und Experten unter anderem den Einfluss auf die Umwelt geprüft und grünes Licht erhalten. Und demzufolge gesprengt, sagt Christian Florin, Leiter Infrastruktur der RhB.
Aus solchen Fehlern muss man lernen und künftig noch eine Schlaufe einlegen.
Die Bahn hätte trotzdem nochmals Rücksprache mit dem Bundesamt für Verkehr nehmen sollen, weil ursprünglich nur ein konventioneller Rückbau ohne Sprengung genehmigt wurde. «Wir haben dies schlichtweg vergessen. Man ging davon aus, dass dies so okay ist, weil alle betroffenen Ämter einverstanden waren. Der Bund stützt sich auch auf diese Ämter.»
Christian Florin von der RhB sagt: «Aus solchen Fehlern muss man lernen und künftig noch eine Schlaufe einlegen.» Die Rhätische Bahn hat jetzt eine unabhängige Umweltexpertin beauftragt, welche zusammen mit dem Amt für Natur und Umwelt überprüft, wie umweltverträglich die Sprengung des Castielerviadukts war.
Das Bundesamt hat von der RhB eine Stellungnahme eingefordert und will dann entscheiden, wie es weitergehen soll.