Das Wichtigste in Kürze
- Das Bankgeheimnis soll im Inland bestehen bleiben: Der Bundesrat lässt die geplante Reform des Steuerstrafrechts fallen.
- Die Reform hätte das Bankgeheimnis in der Schweiz aufgeweicht.
- Damit nimmt die Landesregierung einer Initiative, die das Bankgeheimnis in die Verfassung schreiben will, den Wind aus den Segeln.
Für Menschen aus dem Ausland ist das Schweizer Bankgeheimnis Geschichte. Bern tauscht mit immer mehr Ländern Bankdaten aus. Doch im Inland gilt das Bankgeheimnis nach wie vor. Die Steuerbehörden können nicht direkt auf Bankdaten zugreifen.
Das hätte geändert werden sollen: Die damalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat eine Revision des Steuerstrafrechts angestossen. Das Weglassen von Einkommen auf der Steuererklärung wäre somit kein Kavaliersdelikt mehr gewesen und kantonale Steuerbehörden hätten bei Strafverfahren Bankdaten von Steuerpflichtigen anfordern dürfen.
Doch nun lässt der Bundesrat die Reform fallen. Er beantragt, zwei Vorstösse der Wirtschaftskommissionen beider Räte anzunehmen, die verlangen, dass die Steuerstafrechtsreform gestrichen wird.
Rückzieher des Bundesrats
CVP-Ständerat Pirmin Bischof, Vizepräsident der Kommission erklärt: «Ich bin sehr erleichtert über diesen Entscheid des Bundesrates. Er hat seine Meinung nun offenbar geändert und verzichtet endgültig auf die Revision des Steuerstrafrechts.»
Die Aufweichung des Bankgeheimnisses auch in der Schweiz sei nicht mehrheitsfähig, erklärt Bischof.
Volksinitiative vor dem Rückzug?
Damit ist auch ein Ausweg aus dem Streit um die Bankgeheimnis-Initiative gefunden. Sie wurde von einem Komitee rund um SVP-Nationalrat und Bankier Thomas Matter lanciert – als Antwort auf die geplante Steuerstrafrechtsreform.
Die Initiative fordert, das Bankgeheimnis in die Bundesverfassung zu schreiben. Das Ansinnen hat die Bürgerlichen gespalten, vielen geht es zu weit. Sogar die Bankiervereinigung lehnt die Initiative ab.
Ob Matter jetzt seine Initiative zurückziehen will, lässt er noch offen: «Das kann ich derzeit nicht sagen. Ich möchte zuerst abwarten, was der Ständerat und der Nationalrat beschliessen.» Matter behält den Druck also Aufrecht, bis die Reform des Steuerstrafrechts endgültig vom Tisch ist.
Im Parlament hat dieses Anliegen gute Chancen, zumal auch die Mitteparteien dahinter stehen. Die Linke wollte das Bankgeheimnis im Inland lockern, um die Steuerhinterziehung zu erschweren.
Es dürfte alles beim Alten bleiben
SP-Nationalrätin und Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer sagt: «Aus Sicht der SP bedauere ich den Entscheid. Der Bundesrat will damit wahrscheinlich in seiner Mehrheit den Initianten der Initiative ‹Ja zum Schutz der Privatsphäre› – auch bekannt als Steuerhinterzieher-Initiative – entgegenkommen. Er will ihnen damit ermöglichen, die Initiative zurückzuziehen.»
Keine Steuerstrafrechtsrevision also und wahrscheinlich keine Initiative mehr: Beim Bankgeheimnis dürfte innerhalb der Schweizer Grenzen alles beim Alten bleiben.