- Der Fall jener Eltern, die ihre Kinder während Jahren im Keller einsperrten, hat ein Nachspiel für die damaligen Stadtzürcher Vormundschaftsbehörden.
- Das Bezirksgericht hat selber Anzeige eingereicht, weil die Behörde untätig blieb.
Wie die Staatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt gab, ist die Anzeige des Bezirksgerichtes eingetroffen. Ob sie sich konkret gegen einzelne Verantwortliche der damaligen Behörde richtet, sagt die Staatsanwaltschaft nicht. Sie muss nun entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnehmen will.
Kinder jahrelang im Keller eingesperrt
Auslöser für die Strafanzeige war der Fall jenes Ex-Ehepaars, das seine Kinder jahrelang im Keller einsperrte, schlug und hungern liess. Das Bezirksgericht hatte den Vater im September zu einer Freiheitsstrafe von 16.5 Jahren verurteilt, die Mutter zu zwölf Jahren.
Die Kinder hätten zwar zur Schule gekonnt, also nicht etwa wie Natascha Kampusch in Österreich, aber das Verschulden dieser Eltern sei erheblich, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
Unzählige Meldungen an die Behörden
Das jahrelange Martyrium der Kinder blieb jedoch nicht unbemerkt: Bei den Behörden gingen unzählige Meldungen ein, von Nachbarn, von Lehrern und auch von Ärzten, welche die ausgehungerten Kinder in ihrer Praxis sahen.
In all den Jahren, in denen die Eltern ihre Kinder quälten, verhängten die Behörden jedoch keine einzige Kindesschutzmassnahme. Sie boten der Familie lediglich Gespräche und Hilfe an und liessen sich offenbar immer wieder abwimmeln. Der Richter sagte bei der Urteilseröffnung, dass da «vieles falsch gelaufen» sei und das Gericht selber deshalb Strafanzeige einreichen werde.
Bei der Vormundschaftsbehörde handelte es sich um die Vorläuferin der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), die vor fünf Jahren eingeführt wurde.