- Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) muss wegen eines Fake-Videos mit Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) fast 4000 Franken zahlen.
- Glarner hatte das mittels Künstlicher Intelligenz erzeugte Video am 16. Oktober des vergangenen Jahres – kurz vor den nationalen Wahlen – auf X sowie auf Instagram veröffentlicht.
In dem Video mit dem Titel «Wenn Sibel Arslan ehrlich wäre» tätigt ein Fake der Nationalrätin politische Aussagen, die Arslans tatsächlichen Überzeugungen widersprechen. So soll sie laut tagesanzeiger.ch dazu aufgerufen haben, bei den Wahlen im vergangenen Herbst die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen. Berichtet wird dort auch, dass Glarner das Video durch eine spezialisierte Agentur habe produzieren lassen.
Die Grünen-Politikerin ging daraufhin gegen Glarner vor Gericht und klagte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Der Entscheid des Basler Zivilgerichts, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, datiert vom 20. November 2023 und ist nun rechtskräftig, da sich Glarner in dem Verfahren juristisch nicht zur Wehr setzte.
Deckung der Anwaltskosten
Auch die vorangegangene, vom Zivilgericht am 17. Oktober 2023 verhängte superprovisorische Massnahme, nach der Glarner das Video löschen musste sowie nicht mehr weiter verbreiten darf, wurde somit bestätigt.
1500 der total 3842.50 Franken, die der Aargauer Nationalrat zahlen muss, entfallen auf die Verfahrenskosten, der Rest geht an Arslan für die Deckung der Anwaltskosten. Über den Gerichtsentscheid berichteten zuerst die Tamedia-Zeitungen. Dort erhielt man auf Anfrage folgende Antwort Glarners: «Das war mir der Spass wert.»