Bereits vor knapp zwei Wochen hat die Immunitätskommission des Nationalrats den Antrag der Basler Staatsanwaltschaft abgelehnt, die Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/Basta) aufzuheben. Jetzt folgt auch die zuständige Kommission des Ständerats, wie deren Sekretariat am Montagnachmittag mitteilte.
Die ständerätliche Kommission schreibt, Sibel Arslan habe aufgrund der Aktenlage nicht als Demonstrantin an einer unbewilligten Demonstration vor über einem Jahr in Basel teilgenommen, sondern aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin, um vor Ort zwischen illegal demonstrierenden Frauen und der Polizei zu vermitteln.
Rechtskräftiger Entscheid aus Bern
Wie schon die nationalrätliche Kommission ist die Kommission des Ständerats zwar auf das Begehren der Basler Staatsanwaltschaft eingetreten, nach Prüfung der Sachlage entschied die Kommission dann aber einstimmig, die Immunität von Arslan nicht aufzuheben. Die Kommission sei der Ansicht, dass die Handlungen, die Arslan vorgeworfen werden – sofern sie überhaupt strafrechtlich relevant seien – nicht die Tragweite und den Schweregrad aufwiesen, die es rechtfertigen würden, die Immunität aufzuheben.
Damit ist der Entscheid endgültig: Gegen Arslan darf nicht ermittelt werden. Ihr wurde vorgeworfen, am 14. Juni 2020 in Basel eine rechtswidrige Frauenstreik-Demonstration unterstützt und die Polizeikräfte an mehrfach angekündigten Amtshandlungen gehindert zu haben.
Jetzt kann ich mich endlich wieder meiner Arbeit als Nationalrätin widmen.
In einer ersten Stellungnahme zeigt sich Sibel Arslan gegenüber dem Regionaljournal Basel erleichtert: «Jetzt kann ich mich endlich wieder meiner Arbeit als Nationalrätin widmen. Daher freut mich der Entscheid der beiden Kommissionen».
Die Basler Staatsanwaltschaft sagt auf Anfrage, das Verfahren gegen Arslan werde nun eingestellt. Mit dem Antrag auf Aufhebung der Immunität habe man «formelle Fragen» klären wollen. Der Aufwand dafür sei «gering» gewesen.