Rund eine Zweidrittelmehrheit sagt Ja zur Überwachung von Versicherten. Das bedeutet: Die Gegnerinnen und Gegner von links konnten nicht über das eigene Lager hinaus überzeugen. Zwar gab es auch eine liberale Nein-Empfehlung, von einzelnen Jungfreisinnigen und jungen Grünliberalen, auch die Grünliberale Partei empfahl ein Nein – nur kam dieses Nein im bürgerlichen Lager nicht zum Fliegen.
Dem linken Lager auf der anderen Seite hat sicher nicht geholfen, dass sich mit Bundespräsident Alain Berset ausgerechnet ein SP-Spitzenvertreter für ein Ja einsetzte.
Gesetzestext lässt Spielraum
Nimmt man die Befürworter nun bei ihrem Wort, dann ist das Ja zum Observations-Artikel kein Freipass für den grossen Schnüffelangriff. Der Bundesrat etwa betonte, er wolle keine Ausweitung der Überwachung.
Das Gesetz selber schreibt denn auch «konkrete Anhaltspunkte» für Missbrauch vor, die vorliegen müssten, damit eine Versicherung einen Detektiv engagieren darf. Tätig werden dürfen Detektive auch erst dann, wenn die Versicherung anderswie kaum zu ihren Informationen kommt.
Strittig bleibt die Frage trotzdem. Denn der Gesetzestext allein lässt Spielraum offen – etwa beim Blick ins Schlafzimmer oder die Wohnstube.
Bundesgericht wird wohl klären müssen
Befürworter der Detektive betonen zwar, der politische Wille sei klar: Der Gesetzgeber wolle so etwas nicht, auch das Bundesgericht habe die Grenze klar gezogen, bis wo eine Überwachung erlaubt ist; in Schlafzimmern wäre sie demzufolge nicht möglich.
Gegner verweisen derweil auf den Buchstaben des Gesetzes, der etwa die Überwachung bis ins Schlafzimmer zumindest nicht ausschliesst. Die Frage klären wird am Ende möglicherweise wiederum das Bundesgericht.
Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2016 die Überwachungen in der Schweiz vorerst stoppte, setzte zum Beispiel die IV in 150 Fällen pro Jahr Detektive ein, die Suva in rund einem Dutzend. Etwa dabei soll es auch bleiben, versprechen die Detektiv-Befürworter. Daran wird man sie nun messen können.