Überwachung Sozialversicherte
Eidg. Vorlage: Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten).
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JA
1'666'816 Stimmen
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NEIN
910'354 Stimmen
- Das Stimmvolk sagt mit 64,7 Prozent klar Ja zur Überwachung von Sozialversicherten.
- 24 Kantone stimmten zu, am deutlichsten diejenigen in der Deutschschweiz.
- Mit dem neuen Gesetz werden eine rechtliche Grundlage, aber auch Regeln für die Observationen von Sozialversicherten geschaffen.
Die Sozialversicherungen bekommen grünes Licht, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen. Die Schweizer Stimmberechtigten sind deutlich dem Bundesrat und dem Parlament gefolgt.
Der Röstigraben sei von den drei eidgenössischen Abstimmungen bei der Sozialversicherungsvorlage eindeutig am grössten, analysiert Politikwissenschaftler Lukas Golder. Es gebe aber auch eine scharfe Polarisierung zwischen links und rechts.
«Regierungsmisstrauische waren besonders regierungstreu»
Regierungsmisstrauische Personen stimmten der Vorlage überproportional zu. Das sei nicht zu erwarten gewesen, erklärt Golder. Offenbar habe aber das Prinzip der Überwachung breiteste Kreise überzeugt – sogar Personen, die kritisch gegenüber Zentralisierungen sind oder Schwächen im neuen Gesetz gesehen hätten. «In regierungskritischen Kreisen hat das Gesetz sogar mehr überzeugt als in regierungstreuen», so Golder.
Der Abstimmungssonntag auf einen Blick
Zwei Westschweizer Kantone sagten Nein: 58,6 Prozent legten in Genf ein Nein in die Urne, im Jura waren es 51,4 Prozent. Das Ja aus der Deutschschweiz fällt teilweise heftig aus. Nidwalden befürwortet das Gesetz mit 78 Prozent, Appenzell Innerrhoden sogar mit 81,2 Prozent. Auch in Schwyz und in Obwalden beträgt der Ja-Stimmen-Anteil über 75 Prozent.
Veto aus Strassburg
Das vom Stimmvolk genehmigte Gesetz schafft in der Praxis nichts Neues. Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden.
Nun werden sie wieder möglich. Die vom Parlament innert kurzer Zeit verabschiedete Vorlage gilt nicht nur für die IV und die Suva, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die obligatorische Krankenversicherung (KVG).
Der Bundesrat hat bereits offengelegt, wie er das Gesetz umsetzen will. Unter anderem ist vorgesehen, dass Detektive für Observationen eine Bewilligung benötigen. Das letzte Wort dürften aber wohl die Gerichte haben.
Gesetz lässt Interpretationsspielraum
Eine Observation darf gemäss dem Gesetz angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Bezug von Leistungen vorliegen und der Sachverhalt nicht ohne grossen Aufwand mit anderen Mitteln geklärt werden kann.
Ob ein IV-Rentner oder eine Unfallversicherte observiert wird, kann die Versicherung eigenmächtig entscheiden. Für die Gegner war schon das fragwürdig. In einem Rechtsstaat sollte ein Richter entscheiden, fanden sie. Durchführen sollte eine Observation die Polizei und nicht ein Privatdetektiv.