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Berufungsgericht widerruft Freispruch von Klimaaktivisten
Aus Tagesschau vom 24.09.2020.
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Klima-Demo bei der CS Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Es ist die Woche der Klima-Aktivisten. Auf dem Bundesplatz und im Gerichtssaal in Renens bei Lausanne. Die 12 Aktivistinnen und Aktivisten und ihre Anwälte haben es geschafft, den Klimawandel zur Hauptprotagonistin des Prozesses zu machen.

Juristisch gesehen ging es stets um Hausfriedensbruch. Ein Vergehen, das mittels Strafbefehls der Staatsanwaltschaft geahndet wurde und juristisch gesehen «ad acta» hätten gelegt werden können. «Hätte können». Die Aktivistinnen und ihre Anwälte zogen vor Gericht und wollten ein Zeichen setzen. Aktivismus und illegales Handeln sollten – angesichts des Klimanotstandes – in gewissen Fällen gerechtfertigt sein. Der Richter folgte dieser Argumentation. Die Überraschung war perfekt. Der Aufschrei unter vielen Juristen gross. Die Credit Suisse und ihre Anwälte wurden zunehmend zum Nebenschauplatz.

Richterspruch wird zur Politik

Inzwischen ging es nicht mehr nur um einen juristischen Prozess, es ging um Politik. Ziviler Ungehorsam hatte plötzlich eine Legitimität erhalten. Gut so, fanden die Aktivisten. Ein politisches Urteil fand der Staatsanwalt. Illegale Aktionen könne man nicht tolerieren. Die zweite Instanz folgt dieser Argumentation. Der Klimawandel wird dabei keineswegs in Abrede gestellt. Man habe sie erkannt und die Schweizer Politik mache etwas, schlussfolgerte der Gerichtspräsident. Klar könnte es in der Politik manchmal schneller gehen, doch die Mittel, die die Aktivistinnen verwendet hätten, um auf die Krise aufmerksam zu machen, seien nicht korrekt gewesen.

Damit ist die Kirche wohl für viele Juristen wieder im Dorf. Denn der Zweck heiligt nicht die Mittel, so die Botschaft der Richter. Die Aktivistinnen geben indes nicht auf. Sie wollen schon morgen wieder demonstrieren – auf dem Bundesplatz. Juristisch geht die Geschichte weiter. Die Aktivisten ziehen vor Bundesgericht. Es sind die höchsten Richter des Landes, die am Ende also entscheiden müssen, ob die Klimakrise Aktivismus rechtfertigen kann. Eine juristische Frage, die auch vor Bundesgericht vor allem eines sein wird: Politik.

Stephan Weber

SRF-Korrespondent, Westschweiz

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Stephan Weber ist TV-Korrespondent in der Westschweiz und Reporter bei der Inlandredaktion von SRF. Für die tagesaktuellen Sendungen «Tagesschau», «10vor10» und «Schweiz Aktuell» betreut er unter anderem das Dossier Wohnpolitik. Weber arbeitete davor für die SRF-Bundeshausredaktion sowie als Radiojournalist und Produzent bei CH Media.

Tagesschau am Mittag 24.9.2020

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