- An einer ausserordentlichen Sitzung hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst.
- Diese kleinen und mittleren Unternehmen sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Coronabedingten Liquiditätsengpässen erhalten.
- Die Kredite können demnach am besten bei der Hausbank beantragt werden – sie werden vom Bund abgesichert.
- Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Mit Überbrückungskrediten sollen Unternehmen ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Umsatzeinbussen wegen der Corona-Krise ihre laufenden Fixkosten decken können.
Hinzu kommen die vom Bundesrat bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit sowie dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung der Lohnkosten. Die nun vom Bundesrat verabschiedete Verordnung umfasst ein Programm zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im Umfang von 20 Milliarden Franken.
«Unbürokratischer und rascher Prozess»
Betroffene Unternehmen können demnach Überbrückungskredite im Umfang von höchstens zehn Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Gewisse Minimalkriterien seien laut dem Bundesrat zu erfüllen, insbesondere muss das Unternehmen erklären, dass es aufgrund der Pandemie wesentliche Umsatzeinbussen erleidet.
Bis zu 500'000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100 Prozent vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt. Der Kreditantrag wird ab Donnerstag nach Inkrafttreten der Verordnung auf einer Website des Bundes verfügbar sein.
Kreditanträge für Unternehmen
Überbrückungskredite, die den Betrag von 500'000 Franken übersteigen, werden zu 85 Prozent vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15 Prozent am Kredit. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragen und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0.5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen. Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Franken Umsatz fallen nicht unter dieses Programm.
Sonderbewilligung für die Postfinance
Da viele KMU nur über eine Kontoverbindung bei Postfinance verfügen, ermöglicht der Bundesrat laut der Verordnung auch der Postfinance, ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis zu 500'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Dies stelle jedoch keine Entbindung der Postfinance vom Kreditvergabeverbot dar, sondern eine zeitlich begrenzte Massnahme im Rahmen dieses Programms.
Kredite sollen «einfach, rasch und unkompliziert» ab morgen Donnerstag, 26. März 2020, für alle Betroffenen zugänglich sein, so der Bundesrat. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) hat Anfang Woche einen Verpflichtungskredit von 20 Milliarden Franken genehmigt.
Die Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank SNB würden das Liquiditätspaket des Bundesrats unterstützen – und rollen ihrerseits weitere Massnahmen aus.