Falls Sie die nächsten zwei Wochen nichts verdienen wollen und sich stattdessen lieber Zuhause einsperren – dann melden Sie sich. Falls nicht, dann nicht. Etwa so will das Bundesamt für Gesundheit die Quarantänepflicht für Rückkehrende aus Risikoländern durchsetzen: Pflicht, aber freiwillig.
Dabei verkündete Bundesrat Alain Berset letzten Mittwoch klipp und klar: «Der Bundesrat hat entschieden, dass Personen, die aus bestimmten Gebieten einreisen, zuerst in Quarantäne gehen müssen. Mit der Quarantäne soll die Ausbreitung des Virus verhindert werden.»
Quarantäne-Androhung ist sinnvoll
Für 29 Risikoländer gilt deshalb seit Montag: Wer aus einem dieser Länder in die Schweiz (zurück-)reist, muss in eine zehntägige Quarantäne. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Lohnfortzahlungen zu leisten. Schliesslich ist die freiwillige Auslandreise in ein Risikoland ein freiwilliges Risiko.
Eine harte Massnahme also, die aber kaum kritisiert worden ist. Schliesslich geht’s ums nichts weniger, als die zweite Welle flach zu halten oder ganz zu verhindern. Es stehen, man muss es mit aller Deutlichkeit sagen, Menschenleben auf dem Spiel und mit einem Lockdown Milliarden Franken.
Das Virus kennt keine Grenzen. Es reiste mit seinen ahnungslosen Trägern aus Belgrad in den Kanton Graubünden ein. Einige Dutzend Personen verschwanden in der Quarantäne. Die bundesrätliche Quarantäne-Anordnung ist sinnvoll – gerade jetzt, wo Tausende in die Ferien reisen und wieder zurückkommen.
Doch Bundesrat belässt es bei Freiwilligkeit
Statt aber die Quarantäne verbindlich durchzusetzen und zu organisieren, beliess es der Bundesrat bei der Eigenverantwortung, der Freiwilligkeit also. Man müsse sich selber beim Kantonsarzt melden, sagte Berset vor einer Woche. Wer aber meldet sich schon freiwillig zum Lohnverzicht?
Wenn es dem Bundesrat ernst wäre mit der Quarantänepflicht, dann hätte er auch entsprechende Massnahmen anordnen können, die gerade an den Flughäfen besonders einfach umzusetzen wären: Flüge aus Risikoländern an speziellen Gates abfertigen, Personalien direkt am Gate aufnehmen, Einreisende direkt über die Quarantänepflicht und die möglichen Bussen informieren.
Kontrolle wäre möglich
Ein solches, spezielles Regime ist möglich: Der Flughafen hatte es drei Wochen lang für aus Schweden Ankommende installiert. Oder noch einfacher: Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten an die Kantone weiterleiten, welche die Quarantäne überwachen müssen. Das muss der Bund anordnen, sonst passiert’s nicht.
Kontrolle wäre machbar, aber der Bund setzt auf freiwillige Pflicht. Die Ehrlichen gehen freiwillig in Quarantäne, der grosse Rest schleicht wissentlich oder in völliger Unkenntnis an der Quarantäne vorbei, wie «10vor10» bereits am Montag eindrücklich zeigte.
Ein Gast des Zürcher Nachtclubs Flamingo hatte sich an dessen «Superspreader»-Event als «Donald Duck» auf der obligatorischen, aber unkontrollierten Gästeliste eingetragen. Jetzt erlebt der Bundesrat seinen Donald-Duck-Moment.