- Wer seine Sommerferien in einem dieser Corona-Risikogebiete verbringen möchte, sollte sich dies vorher gut überlegen.
- Denn die Auflagen bei der Rückkehr sind streng.
- Ausserdem drohen Bussen bei Nichteinhaltung der Quarantäne und ein Lohnausfall.
Einreisende aus diesen Ländern (siehe Karte) müssen zwingend zehn Tage in Quarantäne. Das ist also keine Empfehlung, sondern eine Pflicht. Und dies bedeutet, dass man zehn Tage die Wohnung nicht verlassen und auch nicht spazieren gehen darf.
Innert zweier Tage nach der Rückkehr muss man sich zudem bei den kantonalen Behörden melden. Ob sich Personen, die via ein Nachbarland einreisen, aber tatsächlich melden, kann der Bund jedoch nur schwer kontrollieren.
Reiseempfehlungen des Bundes mit Fragen und Antworten
Für Regelbrecher wird es teuer
Dennoch gilt grundsätzlich: Wer sich nicht an die Regeln hält und der Quarantäne entziehen will, für den wird es teuer. Er oder sie kann gemäss Epidemiengesetz mit einer Busse von maximal 10'000 Franken bestraft werden – bei Fahrlässigkeit mit höchstens 5000 Franken. Dem Bund ist es also ernst.
Nachteilig wirkt sich die Quarantäne auch auf den Lohn aus: Wenn man aus einem Risikogebiet zurückkehrt und deshalb zehn Tage lang nicht arbeiten kann, hat man nämlich keinen Anspruch auf seinen Lohn. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit in den Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen.
Ab Montag in Kraft
Von den Quarantäneregeln ausgenommen sind Personen, die beruflich Personen oder Güter in jene Länder transportieren – wie etwa Lastwagenfahrer, Zugpersonal oder Flugzeugcrews. Sowie Gesundheitspersonal und Personen im Transit, die also nur durch die Schweiz durchreisen.
Die neuen Bestimmungen treten am kommenden Montag in Kraft. Und sie dürften für viele eine abschreckende Wirkung haben.