- Mehrere Minderheitsanträge für höhere Hürden zur Teilnahme an den Studien zur kontrollierten Abgabe wurden dabei abgelehnt.
- Wer an einem Versuch teilnimmt, wird nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber oder seine Ausbildungsstätte darüber zu informieren. Auch den Führerschein muss er nicht abgeben.
- Der Rat verlangt jedoch vom Bundesrat, dass im Rahmen der Cannabis-Studien ausschliesslich Bio-Hanf aus Schweizer Produktion verwendet wird.
Weitere Anträge waren in der grossen Kammer chancenlos. Sie waren von der SVP und einem Teil der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP eingereicht worden. Diese Fraktionen stemmten sich bereits in der Wintersession grundsätzlich gegen einen Experimentierartikel. Der Nationalrat sprach sich aber dennoch dafür aus, eine gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis zu schaffen.
Der Rat lehnte es mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung ab, Menschen mit Begleit- oder Folgeerkrankungen durch Cannabis-Konsum oder andere Drogen von den Studien auszuschliessen.
Abgelehnt wurde zudem der Vorschlag, dass der Bundesrat und nicht das Bundesamt für Gesundheit die wissenschaftlichen Pilotversuche bewilligen müsse und dass Gemeinden eine Bewilligung nur mit Zustimmung ihres Kantons erteilen können. Zudem sollen sich Teilnehmende nicht registrieren lassen müssen. Auch ein Maximalwert beim Gesamt-THC-Gehalt von 15 Prozent wurde abgelehnt.
Anbau in der Schweiz gefordert
Zwei von der Gesundheitskommission vorgeschlagene Änderungen gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats wurden jedoch angenommen. So darf für die Versuche nur einheimischer Bio-Hanf verwendet werden. Damit soll die Schweizer Landwirtschaft gestärkt werden. Der Entscheid fiel mit 112 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Oppositionslos angenommen wurde zudem der Kommissionsantrag, wonach die Entwicklung des Gesundheitszustands der Versuchsteilnehmer untersucht werden muss.
Nun muss noch der Ständerat über die Details der Cannabis-Versuche entscheiden.