Überraschend ist die News von heute nicht. Pilatus zieht vor Bundesverwaltungsgericht. Der Stanser Flugzeugbauer wehrt sich gegen das Tätigkeitsverbot in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Für Pilatus steht einiges auf dem Spiel. Auffallend sind die harschen Worte, mit denen Pilatus das Aussendepartement EDA für das Verbot kritisiert. Das ist die Handschrift des hemdsärmeligen Pilatus-Patrons und -Präsidenten Oskar Schwenk.
Man kann den Stil mögen oder nicht. Entscheidend ist die Frage, ob Schwenk richtig liegt mit seiner Kritik oder nicht.
Widersprüchliche Gesetzeslage
Die Situation ist eigentlich absurd – die Schweizer Gesetze nämlich sind widersprüchlich: Für Verkäufe von unbewaffneten Pilatus-Trainingsflugzeugen für angehende Kampfjet-Piloten ins Ausland gilt ein eher wirtschaftsfreundliches Gesetz («Güterkontrollgesetz»).
Verboten ist ein Export im Wesentlichen nur, wenn er gegen internationale Embargos verstösst. Ob sich ein Deal grundsätzlich mit der Schweizer Aussen- und Friedenspolitik verträgt, ist nicht relevant.
Ganz anders ist es, wenn Pilatus fremden Armeen im Ausland beim Unterhalt seiner Trainingsflugzeuge helfen will. Für solche Dienstleistungen gilt ein völlig anderes Gesetz («Söldnergesetz») – ein klar strengeres Gesetz: Dienstleistungen für fremde Armeen müssen sich mit den «Zielen» der Schweizer Aussenpolitik vertragen.
Sie dürfen zu keinem Konflikt mit der Neutralität und zu keinen Problemen mit den Menschenrechten führen. Und um das Ganze noch komplizierter zu machen: Über die Auslegung des strengeren Gesetzes entscheidet das Aussendepartement, über das wirtschaftsfreundlichere Gesetz das Wirtschaftsdepartement.
Traurige Rolle Saudi-Arabiens im Jemen
So ist es möglich, dass Pilatus Trainingsflugzeuge nach Saudi-Arabien verkaufen, beim Unterhalt der Maschinen aber nicht mitwirken darf. Weil Saudi-Arabien beteiligt ist am fürchterlichen Gemetzel im Jemen.
Die Schweiz misst mit zwei Ellen. Das ist widersprüchlich. Das macht die Empörung des Pilatus-Patrons nachvollziehbar. Ob das aber auch die Breitseiten gegen das EDA rechtfertigt, ist eine andere Frage: Dieses wendet schlicht ein Gesetz an, welches das Parlament vor sechs Jahren erst beschlossen hat.