Was ist die Ausgangslage? Bund und Kantone haben sich am Donnerstag an einen Tisch gesetzt, um das weitere Vorgehen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu besprechen. Später traten Bundesrat Alain Berset und Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), vor die Medien.
Sind sich Bund und Kantone einig geworden? Engelberger und Berset sprachen beide mit einer Stimme. Sie waren sichtlich bemüht, die gute Zusammenarbeit zu betonen. Dass sie das so betonen mussten, war aber wohl auch eine Reaktion darauf, dass die Erlaubnis zur Durchführung von Grossanlässen mit mehr als 1000 Personen ab Oktober zu Meinungsverschiedenheiten geführt hatte.
Gab es Kritik von Berset an den Kantonen? Innenminister Berset beklagte sich darüber, dass immer noch wichtige Informationen zu den Corona-Ansteckungen fehlen würden und dass die testenden Ärzte diese Informationen nicht an den Bund weiterleiten würden. Die Kantonsärzte sollen nun in die Pflicht genommen werden, damit der Meldepflicht besser nachgekommen wird.
Herrscht nun Klarheit bezüglich Grossanlässen? Zur Bewilligung von Grossanlässen soll kommende Woche ein weiteres Treffen stattfinden. Klargemacht haben Bund und Kantone bisher nur: Bei Eishockey- und Fussballspielen sollen landesweit die gleichen Regeln gelten. Weniger einheitlich behandelt werden sollen Grossveranstaltungen wie Rockkonzerte. Dafür werde es in den Kantonen unterschiedliche Regelungen geben, hiess es.
Was bedeutet das im Einzelfall? Jeder Kanton muss die aktuelle Lage berücksichtigen, wenn er über eine Bewilligung entscheidet. Und er kann, wenn nötig, einen Anlass auch kurzfristig wieder verbieten. Engelberger, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), betonte: «Die Veranstalter sind Unternehmer. Sie tragen das Risiko, wenn sie sich vorbereiten, Investitionen tätigen und Gesuche stellen und allenfalls nichts durchführen können. Dann liegt das nicht mehr in der Verantwortung der öffentlichen Hand.» Planungssicherheit für die Veranstalter wird es also weiterhin nicht geben.