Zum Inhalt springen

Kosten bei Gebäudeschäden Schäden nach Erdbeben: Hauseigentümer sollen mitzahlen

  • Gibt es nach einem schweren Erdbeben Schäden an Gebäuden, sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer schweizweit solidarisch dafür aufkommen.
  • Über die Vorlage zur Finanzierung von Erdbebenschäden kann nun das Parlament entscheiden.
  • Damit folgt der Bundesrat einer Motion des Parlaments.

Konkret soll der Bund für die Behebung von Schäden von den Hausbesitzern einen zweckgebundenen Beitrag erheben. Der Beitrag von Eigentümerinnen beläuft sich dabei auf maximal 0.7 Prozent der Ge­bäude­ver­sicherungs­summe.

Damit würden für die Behebung der Schäden bis zu 22 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Dies entspricht laut dem Bundesrat der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten ist.

Beitrag wird erst bei Schäden fällig

Das Parlament hatte den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens zu schaffen. Heute sind rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erbebenschäden versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag muss nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.

Arbeiter mit Schutzmaske reisst Wand ein.
Legende: 0.7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme soll ein Eigentümer im Schadensfall zahlen. (Archivbild: Militärübung im Fall eines Erdbebens) Keystone / Gaetan Bally

In der Vernehmlassung wurde die finanzielle Beteiligung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern an Gebäudeschäden, die durch ein Erdbeben verursacht wurden, mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritisiert wurde eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens. Auf diese hat der Bundesrat wegen der Kritik bereits im August verzichtet.

SRF 4 News, 13.12.2024, 14 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel