In der Schweiz sind laut dem Bund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert. Zu wenige für den Bundesrat. Denn bei einem grossen Erdbeben wären noch viel mehr Gebäude betroffen. Deshalb will der Bundesrat die Gebäudebesitzer in die Pflicht nehmen: wie er bereits Ende 2023 bekannt gab. Hauseigentümerinnen sollen künftig nach einem besonders schweren Erdbeben einen solidarischen Beitrag leisten müssen – egal, ob ihr Gebäude betroffen ist oder nicht.
Konkret sollen Hausbesitzer 0.7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nach einem schweren Erdbeben tragen. In einem solchen Fall könnten nämlich Gebäudeschäden im zweistelligen Milliardenbereich entstehen, erklärt der Bund nach Ende der Vernehmlassung. Die vorliegende Lösung würde die Kosten auf alle Hausbesitzer verteilen.
HEV-Direktor Meier setzt auf Eigenverantwortung
Der Hauseigentümerverband (HEV) wehrt sich gegen diesen Plan. Man habe sich schon seit jeher gegen ein Obligatorium gestellt, erklärt Direktor Markus Meier: «Es gibt heute schon einen sogenannten Versicherungspool für Erdbebenschäden innerhalb der Gebäudeversicherung. Die private Versicherung hat genügend Angebote bereit, bei denen man das eigenverantwortlich und im Sinne des freien Wettbewerbs versichern kann. Es braucht hier kein Obligatorium.»
Meier bezweifelt auch, dass tatsächlich, wie vom Bund angegeben, nur eine kleine Minderheit gegen Erdbebenschäden versichert sei. «Ich habe das Gefühl, da gibt es auch eine gewisse Dunkelziffer, die nicht erfasst ist – überall dort nämlich, wo Hypotheken über die Finanzierungsinstitute bereitgestellt werden.» So würden sich diese Institute einen Wettbewerbsvorteil bei der Hypothekarvergabe verschaffen.
Lassen wir den freien Markt und die Eigenverantwortung spielen, dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Eine Regelung wie die vorliegende gehöre auch nicht auf die eidgenössische Ebene, weil Gebäudeversicherungen in der Hoheit der Kantone lägen. Meier ist überzeugt, dass Investoren selbst entscheiden können, wie sie ihre Investition absichern wollen. «Wer das nicht macht, trägt letztendlich auch den Schaden.»
Ein Obligatorium oder der freie Markt?
Die Gebäudeversicherung sei in vielen Kantonen ohnehin obligatorisch, erklärt Meier – und eine Wiederholung eines Obligatoriums im spezifischen Bereich des Erdbebens schon mehrfach Gegenstand politischer Diskussion gewesen, aber nie durchgekommen. «Und es wird auch dieses Mal scheitern», prognostiziert der HEV-Direktor.
Der Bundesrat selbst bezeichnet die vorliegende Lösung als innovativ. Es würden keine Prämienkosten anfallen und gezahlt würde nur im Fall eines schweren Erdbebens, schreibt er.
Doch Markus Meier überzeugt das nicht. Die Beiträge müssten beim vorliegenden Plan künftig von allen Hauseigentümerinnen- und Eigentümer solidarisch gezahlt werden, nicht nur im Gebiet, wo ein Schaden entstanden ist. «Stellen Sie sich vor, das Ganze ist noch mit einem Eintrag ins Grundbuch verbunden, wird also noch grundpfandrechtlich abgesichert. So weit darf man es nicht kommen lassen. Das ist ein untaugliches Konzept.»
Was also will der HEV? Man bleibe bei der Haltung, dass es in der Eigenverantwortung der einzelnen Eigentümer liegt, erklärt Meier. «Lassen wir den freien Markt spielen, lassen wir die Eigenverantwortung spielen, dann sind wir auf dem richtigen Weg.»