- Nach der Knie-Untersuchung oder der Operation der Krampfadern nach Hause ohne Übernachtung im Spital: Für sechs Eingriffe gilt in der Schweiz seit Anfang 2019, dass sie möglichst ambulant durchgeführt werden.
- Die Idee kommt aus den Kantonen, die bis zu 16 Eingriffe ambulant machen und so teils Millionen eingespart haben. Die Bilanz ist positiv.
Zehn Kantone haben bereits mit Listen Erfahrungen gesammelt, um bestimmte Eingriffe – wenn immer möglich – ambulant durchzuführen.
Zwei weitere Kantone kommen hinzu
Mit dem neuen Jahr kommen mit Schwyz und Solothurn zwei weitere Kantone hinzu, welche nach 16 bestimmten Eingriffen die Patientinnen und Patienten in der Regel wieder nach Hause schicken: nach der Operation des Grauen Stars zum Beispiel oder des Karpaltunnels, der Implantation eines Herzschrittmachers oder nach dem Entfernen der Mandeln.
Bei der Konferenz der kantonalen Gesundheits-Direktionen erklärt General-Sekretär Michael Jordi die Motivation der zwei weiteren Kantone so: «Die Erfahrung aus den Kantonen, welche sie schon anwenden, und die sind insgesamt sehr positiv. Und natürlich auch die Erkenntnis, dass es unsinnig ist, Dinge stationär zu machen, die auch ambulant mit gleicher Qualität gemacht werden können.»
Kanton Luzern als Vorreiter
Dabei war der Kanton Luzern der erste, welcher die umfassende Liste auf Mitte 2017 einführte. Gegen Widerstand und Bedenken – vom Einmischen des Kantons in medizinische Fragen war die Rede.
Doch laut Jordi konnten offene Fragen geklärt werden: «Es zeigte sich, dass es zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Zahlungsstellen, also den Versicherern wie auch vor allem den Kantonen praktisch keine Konflikte darüber gab, ob nun etwas ambulant oder stationär behandelt werden muss.»
Einsparungen in Millionenhöhe
Denn die Verantwortung liegt bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. So finden die Eingriffe dann ambulant statt, wenn nichts dagegen spricht. In den Kantonen Luzern und Zürich war das in gut der Hälfte der aufgelisteten Eingriffe so.
Im ersten Jahr haben die beiden Kantone über drei respektive zehn Millionen Franken eingespart. Eine Bilanz für die ganze Schweiz will auch das Bundesamt für Gesundheit noch nicht ziehen.
Anpassungsprozesse benötigen Zeit
Die Kantone, Spitäler und Krankenkassen brauchten Zeit, um ihre Prozesse anzupassen, erklärt Jonas Montani vom BAG: «Während dieser Zeit findet ein Monitoring statt, ob und in welchem Umfang eine Erweiterung der Liste erfolgen soll. Das wird erst nach der Evaluation entschieden. Und bis dahin werden keine Anpassungen vorgenommen.»
Das heisst: Der Bund setzt bis und mit 2021 auf die Liste der sechs Eingriffe, die ambulant vorgenommen werden sollen – also ohne Spital-Übernachtung. Den Kantonen steht es aber frei, umfassendere Listen für ihr Gebiet zu erlassen.