In der Schweiz praktizieren so viele Ärzte wie kaum in einem anderen OECD-Land. Das ist gut für die Versorgungssicherheit, aber schlecht für das Portemonnaie. Denn die Kosten der Krankenkassen sind rasant gestiegen – und damit die Krankenkassenprämien. Auch Bund und Kantone müssen immer mehr für die Prämienverbilligungen aufwenden. Mehr als ein Viertel der Versicherten bekommt diese heute.
Der Bundesrat will darum das Zulassungsverfahren für Ärzte verschärfen und ihre Zahl begrenzen. Seit 2001 gilt in der Schweiz bereits ein provisorischer Ärztestopp, der immer wieder verlängert wurde – zuletzt von 2019 bis 2021. In den Grundsätzen hat das Parlament dem Bundesrat bereits zugestimmt, nur in den Details sind sich die beiden Kammern noch nicht einig geworden.
Verknüpfung mit der einheitlichen Finanzierung
Der Nationalrat hat heute bereits zum zweiten Mal über die Vorlage beraten, doch nur wenige der Differenzen zum Ständerat konnten ausgeräumt werden. Die grosse Kammer beharrte anders als der Ständerat darauf, die Ärztezulassung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verknüpfen.
Der Systemwechsel hätte zur Folge, dass die Kantone zukünftig auch ambulante Leistungen mitfinanzieren müssten. Die Kantone als Hauptbetroffene sind damit aber gar nicht einverstanden und drohen gar mit dem Referendum.
Bundesrat Alain Berset wante vor dieser Verknüpfung. Die beiden Vorlagen hätten zwar einen Zusammenhang, jedoch seien sie unterschiedlich weit. Die einheitliche Finanzierung benötige noch Zeit, während die Regelung der Ärztezulassung bereit sei.
Vertragszwang gelockert, die Zulassung nicht
Auch bei der Ärztezulassung konnte keine Einigung der beiden Räte erzielt werden. So besteht der Nationalrat darauf, dass die Kantone die Zahl der Ärzte beschränken müssen und nicht bloss können. Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den Höchstzahlen der Kantone, sollen sie diese anfechten können.
Für Benjamin Roduit von der CVP ist klar, dass ohne diese Regelung die Zunahme der Arztpraxen nicht gebremst werden könne. Bundesrat Berset erinnerte vergebens daran, dass das Provisorium nun seit über 17 Jahren mit einer Kann-Formulierung funktioniere.
Einen Schritt dem Ständerat entgegengekommen ist der Nationalrat aber trotzdem. Er verzichtet darauf, den Vertragszwang zu lockern. «Das wäre ein gefährlicher Schritt», warnte Barbara Gysi (SP/SG). Sie erinnerte daran, dass die Bevölkerung nach wie vor an der freien Arztwahl festhalte. Es sei nicht der Moment für einen Systemwechsel, fand auch Roduit. Einzig die FDP und Teile der SVP wollten an der Lockerung festhalten.
Kosten auch von der Fall-Zahl abhängig
Weiter sind sich die beiden Räte einig, was die Sprachkompetenz der Ärzte betrifft. Diese müssen mit einer Prüfung nachweisen, dass sie einer Amtssprache mächtig sind.
Diskussionslos hat der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen. Berset warnte vor einem Automatismus. Die Kostenentwicklung habe nicht nur mit der Zahl der Ärztinnen und Ärzte zu tun, sondern auch mit den Fällen in einem bestimmten Jahr.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.