Die Corona-Pandemie fordert auf dem Arbeitsmarkt ihren Tribut. Bisher haben vor allem Unternehmen aus der Reisebranche konkrete Abbaupläne vorgelegt. Rasch ist von «Massenentlassung» und «Sozialplan» die Rede. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann spricht man von Massenentlassung? Ob es sich bei einem Stellenabbau gemäss Obligationenrecht (OR) um eine Massenentlassung handelt, hängt von zwei Faktoren ab: von der Grösse des Unternehmens und von der Zahl der Betroffenen.
Als Massenentlassung gilt, wenn ein Unternehmen mit 20 bis 100 Angestellten mindenstens 10 Mitarbeitende entlässt oder wenn ein Unternehmen mit 100 bis 300 Angestellten mindestens 10 Prozent der Belegschaft entlässt.
Bei Unternehmen mit über 300 Angestellten ist von einer Massenentlassung die Rede, wenn mindestens 30 Mitarbeitende entlassen werden. Wichtig: Die Entlassung hat nichts mit den Personen zu tun.
Können Unternehmen auch «scheibchenweise» Angestellte entlassen? Grundsätzlich muss die Entlassung nicht zwingend auf einmal erfolgen. Relevant sind alle Kündigungen, die ein Unternehmen innerhalb von 30 Tagen ausspricht. Wird so die Schwelle einer Massenentlassung erreicht, muss sich der Arbeitgeber an bestimmte Regeln halten (zum Beispiel die Konsultation der Angestellten sowie die Behörden informieren).
Was ist ein Konsultationsverfahren? Bei einer Massenentlassung muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmervertretung im eigenen Betrieb darüber informieren, dass er Kündigungen aussprechen will. Er muss unter anderem die Gründe, den Umfang und den Zeithorizont der Kündigungen offenlegen. Diese Informationen muss der Arbeitgeber auch dem kantonalen Arbeitsamt vorlegen.
Die Angestellten bekommen eine Konsultationsfrist. Wie lange die dauert, ist nicht klar geregelt. Die Angestellten können Vorschläge unterbreiten, wie Kündigungen vermieden, oder wie ihre Folgen abgefedert werden können. Der Arbeitgeber muss diese Vorschläge prüfen.
Was ist ein Sozialplan? In einem Sozialplan halten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam fest, wie Kündigungen vermieden oder wie deren Folgen gemildert werden können. Darin können beispielsweise Einstellungsstopps, Hilfen bei der Stellensuche, vorzeitige Pensionierungen oder Abgangsentschädigungen geregelt sein.
Gibt es immer einen Sozialplan? Das wird zwar oft angenommen, stimmt aber nicht. Nur Unternehmen mit mindestens 250 Angestellten unterstehen einer Sozialplan-Pflicht, wenn sie innert 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeitende entlassen wollen. Zudem kann es sein, dass ein Sozialplan im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen ist, der für das Unternehmen verbindlich ist.