- Das Urteil des Strafgerichts: Vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für den Lenker des Unfallfahrzeugs. Dazu kommt eine bedingt vollziehbare Geldstrafe.
- Der tödliche Unfall passierte 2021 auf der Autobahn A2 bei Arisdorf BL.
- Für die Baselbieter Strafrichter handelt es sich um fahrlässige Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Lenker vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt.
- Es ist noch offen, ob der Mann das Urteil weiterzieht.
Ereignet hatte sich der tragische Unfall im November 2021: Die Fünfergruppe fuhr im Auto von Basel in Richtung Bern. Die Jugendlichen filmten sich dabei, wie sie während der Fahrt Lachgas konsumierten. Es existieren mehrere Handyvideos. Eines davon beweise klar, dass der Beschuldigte unmittelbar vor dem Unfall konsumierte und aufgrund seiner Bewusstlosigkeit die Herrschaft über den Wagen verlor. Wenig später prallte das Auto auf der A2 bei Arisdorf BL gegen die Leitplanke.
Die Fahrt endete für einen der fünf Insassen tödlich. Die anderen wurden beim Aufprall gegen eine Betonmauer teils schwer verletzt.
6 Jahre und 9 Monate Gefängnis gefordert
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte für den Lenker eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten gefordert. Mitte März 2025 ist der Prozess am Strafgericht in Muttenz BL eröffnet worden.
«Er spielte mit seinem eigenen Leben, mit dem seiner Kollegen und demjenigen Dritter im wahrsten Sinn des Wortes russisches Roulette», hat der Staatsanwalt beim Prozessauftakt gesagt. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis es aufgrund des fahrunfähigen Zustands des Lenkers zu einem Unfall gekommen wäre.
Aus «krass egoistischen Gründen», also nur des Spasses wegen, sei der Lenker das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten und Todesopfern eingegangen, sagte der Staatsanwalt. Die Aussagen des Beschuldigten, er habe nicht von diesem Risiko gewusst, bezeichnete er als Schutzbehauptung.
Beschuldigter: «Vorher nie etwas mit Lachgas passiert»
«Ich habe nicht einen Moment daran gedacht, dass ich einen Unfall bauen könnte», sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Das habe ich sicher in Kauf genommen», erklärte der Schweizer weiter. Er sei damals als 18-Jähriger «naiv» und «unreif» gewesen. Weder er noch die überlebenden Mitfahrer bestritten vor Gericht, dass sie alle im Auto Lachgas inhaliert hatten.
Der Mann verteidigte sich mit der Aussage, vor dem Unfall sei ihm beim Konsum nie schwindlig geworden. Ihm sei die Gefährlichkeit nicht bewusst gewesen, da ihm vorher «nie etwas passiert sei», sagte der Beschuldigte weiter. Einmal habe einer der vier Kollegen Zweifel an der Fahrt mit Lachgas geäussert. Er habe ihn dann aber beschwichtigt, dass man ihm als Lenker vertrauen könne.
Es ist schwer, mit Blut an den Händen zu leben – ich fühle mich moralisch sehr schuldig.
Gleichzeitig bereute er sein Verhalten. «Es ist schwer, mit Blut an den Händen zu leben – ich fühle mich moralisch sehr schuldig», sagte er bei der Befragung. Seit dem Unfall gehe es ihm sehr schlecht. Er habe seither viel Alkohol, Drogen und Medikamente konsumiert.