Mindestens 1,5 Milliarden Franken: So gross dürfte das Loch sein, das die Corona-Pandemie in die Kassen der öffentlichen Transportunternehmen in der Schweiz reisst. Heute will die Branche genauere Zahlen bekannt geben.
Wie soll das Loch in der Kasse gestopft werden? Zumindest eine Option ist nun definitiv vom Tisch: die Kurzarbeitsentschädigung. Denn das Gesuch von SBB und Postauto um Kurzarbeit hat vom Kanton Bern eine Abfuhr kassiert. Über Kurzarbeitsgesuche entscheiden nämlich kantonale Behörden, und sowohl SBB als auch Postauto haben ihren Sitz in Bern.
Kanton stellt Bundesamt für Verkehr in den Senkel
Die Abfuhr entspricht den Aussagen des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco. Dieses hatte immer wieder betont: Öffentliche Betriebe wie Transportunternehmen, bei denen kein unmittelbares Entlassungsrisiko bestehe, hätten keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
Ganz anders sah dies das Bundesamt für Verkehr: Das BAV hatte die ÖV-Betriebe Ende März sogar ausdrücklich dazu aufgefordert, Gesuche um Kurzarbeit einzureichen. Zumindest im Fall von SBB und Postauto hat sich diese Einladung nun offensichtlich nicht bewährt, wie der Entscheid der Berner Behörden zeigt.
Bundesrat entscheidet wohl bald
«Ausser Spesen nichts gewesen», sagt der Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr, Ueli Stückelberger. Aber hinterher sei man immer schlauer. Im Nachhinein müsse man sagen, man hätte sich den Aufwand vielleicht ersparen können.
Die öffentliche Hand muss eine Lösung suchen und finden.
Aber letztlich sei es so, dass es bei den Transportunternehmen finanzielle Lücken gebe, «und da muss die öffentliche Hand eine Lösung suchen und finden», so Stückelberger.
Tatsächlich wird der Bundesrat wohl noch vor der Sommerpause über mögliche Geldspritzen des Bundes für die ÖV-Branche entscheiden. Dazu hat ihn das Parlament verpflichtet.
«Ein Wirrwarr zwischen den Kantonen»
Unzufrieden sind die kantonalen ÖV-Direktoren: Ihr Präsident, der Basler SP-Regierungsrat Hans-Peter Wessels, sagt, wegen der widersprüchlichen Angaben von BAV und Seco gebe es nun einen Flickenteppich bei der Kurzarbeit im ÖV.
«Mit dem Wirrwarr zwischen den verschiedenen Kantonen sind gerichtliche Auseinandersetzungen absehbar», sagt Wessels. Diese könnten sich über eine lange Zeit hinziehen.
Tatsächlich müssen über die Kurzarbeitsgesuche dereinst vielleicht die Gerichte entscheiden: Das BAV weist auf Anfrage ausdrücklich darauf hin, dass SBB und Postauto der Rechtsweg offenstehe. Ob diese die Entscheide tatsächlich anfechten werden, steht noch nicht fest.