Es war das gute Recht von Bundesanwalt Lauber, sich mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die vernichtende Kritik der Aufsichtsbehörde und ein drohendes Amtsenthebungs-Verfahren zu wehren. Dieser «letzte Strohhalm» ist jetzt brutal geknickt worden.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht gewisse Vorwürfe an Lauber abschwächt oder sogar als unbegründet einstuft, stützt es bei den Hauptvorwürfen die Sicht der Aufsichtsbehörde: Lauber habe in mehreren Fällen «grobfahrlässig gegen die Ausstandspflicht verstossen», und er habe bei einem Treffen mit der Aufsichtsbehörde ein drittes Treffen mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino «bewusst verschwiegen» und damit «vorsätzlich die Unwahrheit» gesagt. Auf Deutsch: Das Bundesverwaltungsgericht nennt den höchsten Ankläger des Landes einen Lügner.
Auch Parlament und Aufsicht sollten über die Bücher
Dass Lauber spätestens jetzt nicht mehr tragbar ist, hat auch Lauber selbst eingesehen. Es irritiert aber, dass er «der zuständigen Gerichtskommission (…) seinen Rücktritt» anbietet und mit ihr über die Modalitäten verhandeln will.
Denn der Präsident der Gerichtskommission, Ständerat Andrea Caroni, bestätigt gegenüber SRF, dass es gar nicht vorgesehen ist, dass der Bundesanwalt der Kommission seinen Rücktritt anbieten kann; die Gerichtskommission kann einen angebotenen Rücktritt auch nicht annehmen oder ablehnen. Entweder weiss Jurist Lauber das nicht, oder er macht einen (weiteren) Winkelzug in dieser Sache. Beides spricht nicht für ihn. Deshalb gibt es eigentlich nur einen Weg: Zurücktreten, und zwar sofort und ohne Wenn und Aber.
Abgesehen vom Einzelfall Lauber zeigt sich damit endgültig eine grundsätzliche Problematik: Die letzten drei Bundesanwälte – Roschacher, Beyeler, Lauber – mussten ihren Posten alle vorzeitig räumen; sie wurden nicht wiedergewählt oder mussten auf grossen politischen Druck vorzeitig zurücktreten. Das Parlament als Wahlbehörde und die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft sollten über die Bücher.