- Bundesanwalt Michael Lauber hat der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt angeboten.
- Er habe sich «im Interesse der Institutionen» zu diesem Schritt entschieden, teilt Lauber mit.
- Der Bundesanwalt reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das feststellt, dass Lauber bezüglich eines Treffens mit Fifa-Präsident Infantino die Unwahrheit sagte.
Lauber habe gegenüber der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) das Treffen mit Infantino im Juni 2017 bewusst verschwiegen. Das Gericht sieht darin eine schwere Verletzung der Amts- und Treuepflichten des Bundesanwalts.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt laut einer Mitteilung fest, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Die Amtspflichtverletzungen und deren Schwere rechtfertigen laut Gericht denn auch den Entscheid der Aufsichtsbehörde für die Lohnreduktion als schwerstmögliche Art einer Disziplinarsanktion.
Bei der Lohnkürzung gelte es indes zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörde auch unbegründete Vorwürfe gegen Lauber vorgebracht habe, hielt das Gericht fest. Es hat eine Kürzung von fünf Prozent statt der von der Aufsichtsbehörde verfügten acht Prozent eines Jahresgehalts angeordnet.
Lauber: «Unterstellung der Lüge weise ich zurück»
Gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde hatte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Auch der jüngste Gerichtsentscheid ist nicht endgültig; er kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Er respektiere das Urteil, heisst es in der Mitteilung, die Lauber veröffentlichte. «Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück», schrieb Lauber. Und: «Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»