Anfang Mai 2018: Die Enthüllungsplattform Football Leaks macht publik, dass sich Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino 2016 zweimal getroffen haben – zu einem Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren gegen die Fifa laufen hatte.
21. 11.: Lauber verteidigt die unprotokollierten Treffen mit Infantino im Jahr 2016. Die Gespräche auf übergeordneter Ebene seien erforderlich gewesen, um Fragen zum Verfahrenskomplex Fussball zu klären.
11. 5. 2019: Die Aufsichtsbehörde gibt bekannt, dass sie eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Grund dafür sind die nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino, der in mehrere Verfahren verwickelt ist. Es kam zu zwei Begegnungen im März und April 2016 und zu einer dritten im Juni 2017. Besonders heikel war das zweite Treffen vom 22. April 2016.
15. 5.: Die Gerichtskommission entscheidet, die Wiederwahl Laubers auf Herbst 2019 zu verschieben.
18. 6.: Die Treffen von Lauber und Infantino widersprechen den Verfahrensregeln, wonach solche Meetings zumindest mit Aktennotizen dokumentiert werden müssen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entscheidet deshalb, dass Lauber bei den Untersuchungen im Fussball-Verfahrenskomplex in den Ausstand treten muss.
25. 9.: Lauber wird knapp wiedergewählt.
4. 3.2020: Das Disziplinarverfahren gegen Lauber ist abgeschlossen. Gemäss der Aufsichtsbehörde hat er in den Verfahren rund um die Fifa mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt. Kritisiert wird auch sein Verhalten: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die AB-BA verfügt für Lauber eine Lohnkürzung um acht Prozent während eines Jahres.
22. 4.: Lauber reicht beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der AB-BA ein.
28. 4.: Der Lorenz Hess (BDP/BE) stellt bei der Gerichtskommission einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren. Auch der Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) will dies beantragen.
2. 5.: Für die Bundeshausfraktionen von SP und CVP ist Lauber in seinem Amt nicht mehr tragbar. Die Fraktionen fordern ihn zum Rücktritt auf.
13. 5.: Die Gerichtskommission befasst sich mit einem allfälligen Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber.
16. 5.: Lauber greift die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft frontal an. In einer Beschwerde lanciert er nach unbestätigten Medienberichten heftige Vorwürfe gegen die Aufsicht.
20. 5.: Die Gerichtskommission hört Lauber an. Danach entscheidet sie, ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung zu eröffnen.
2. 6.: Gegen Lauber gehen im Kanton Bern zwei Anzeigen ein. Dabei geht es unter anderem um Begünstigung, weil sich Lauber ausserhalb des Protokolls mit Infantino getroffen haben soll.
11. 6.: Die Präsidien von National- und Ständerat fordern einen ausserordentlichen Bundesanwalt, der die drei Strafanzeigen prüft. Wenige Tage später folgt eine vierte Strafanzeige. Sie richtet sich gegen den Oberstaatsanwalt der Region Oberwallis. Es geht um den Verdacht der Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung.
25. 6.: Lauber erstattet die Anwaltskosten zurück, die ihm im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren bisher entstanden sind: knapp 39'900 Franken. Es gibt neue Vorwürfe: Die GPK des Parlaments halten Lauber unter anderem ein «falsches Aufsichtsverständnis» vor.
24. 7.: Lauber bietet seinen Rücktritt an, als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses bestätigt die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Lauber teilweise.