Lauber vor Gerichtskommission - «Zeichen stehen auf pro Verfahren»
Bundesanwalt Michael Lauber muss sich heute der Gerichtskommission stellen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass die Kommission einem Amtsenthebungsverfahren wohl zustimmen wird, sagt Bundeshaus-Korrespondent Oliver Washington.
Heute wird Bundesanwalt Michael Lauber von der parlamentarischen Gerichtskommission angehört. Die Kommission entscheidet anschliessend darüber, ob sie gegen Lauber ein Verfahren auf Amtsenthebung eröffnet. Es geht um den Vorwurf, Michael Lauber habe in der Fifa-Affäre seine Amtspflichten verletzt. Bundeshausredaktor Oliver Washington rechnet damit, dass es zu einem solchen Verfahren kommt.
Oliver Washington
Bundeshausredaktor
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Oliver Washington ist seit 2003 bei SRF. Ab 2007 war er Mitglied der Inland-Redaktion, von 2014 bis 2019 berichtete er als EU-Korrespondent aus Brüssel. Nun ist er in der Bundeshausredaktion von SRF tätig. Washington hat Soziologie, Geografie und Wirtschaftsgeschichte studiert.
SRF News: Woran machen Sie fest, dass die Zeichen auf «pro Verfahren» stehen?
Oliver Washington: Die Gerichtskommission selber gab sich Handlungsgrundsätze, für den Fall, dass sie ein Amtsenthebungsverfahren in die Wege leiten würde. Und da heisst es: Sollte die Kommission den begründeten Verdacht haben, dass ein Bundesanwalt seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig schwer verletzt hat, eröffnet sie ein Amtsenthebungsverfahren.
Es wird ein wichtiger Auftritt sein, Lauber wird da sehr überzeugend sein müssen.
Das ist meines Erachtens erfüllt: Anfang März veröffentlichte ja die Aufsicht einen Bericht, in welchem sie Bundesanwalt Lauber massive Vorwürfe machte und diese auch begründete. Damit dürften die Voraussetzungen erfüllt sein. Aber natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass der Bundesanwalt selber heute noch vor der Gerichtskommission aussagen muss.
Sind die Meinungen denn schon gemacht?
Es wird ein wichtiger Auftritt sein, Lauber wird da sehr überzeugend sein müssen. Denn, wir dürfen nicht vergessen: Lauber musste vor seiner Wiederwahl im Herbst ja auch vor der Gerichtskommission antraben. Damals empfahl die Kommission, ihn nicht wiederzuwählen, weil für die Mehrheit der Kommission schon damals feststand, dass Lauber seine Amtspflichten grob fahrlässig verletzte.
Die Karriere des Michael Lauber
In der Zwischenzeit sind neue Fakten bekannt geworden. Da wird Lauber schon sehr gute Antworten haben müssen auf die immer gleichen Fragen zu den Treffen mit der Fifa-Spitze und auch zu seinem Verhalten gegenüber der Aufsicht.
Wie geht es weiter, wenn die Kommission das Amtsenthebungsverfahren gegen Michael Lauber einleitet?
Dann muss die Kommission eine Art Untersuchung führen. Wir wären dann beim Stadium, dass ein begründeter Verdacht auf dem Tisch liegen würde, dass er eben seine Amtspflichten schwer verletzt hat.
Unsicherheit bei Kompetenzen
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Es gibt eine Kontroverse, ob die Gerichtskommission überhaupt ein Amtsenthebungsverfahren einleiten darf. Die Zürcher Rechtsprofessorin Regina Kiener, die damals vor der Kommission auftrat, vertrat diese Haltung, weil das sogenannte Strafbehördenorganisationsgesetz nicht der Gerichtskommission, sondern der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, der AB-BA, die Kompetenz gibt, den Antrag auf Amtsenthebung zu stellen. In Artikel 31 heisst es: «Die Aufsichtsbehörde unterbreitet der Vereinigten Bundesversammlung den Antrag auf Amtsenthebung des Bundesanwaltes».
Es gibt aber auch andere Ansichten. Namentlich die AB-BA selber ist dezidiert der Meinung, dass die Gerichtskommission diese Kompetenz auch habe. Relevant für die Gerichtskommission sei nicht das Strafbehördenorganisationsgesetz, sondern das Parlamentsgesetz. Darin heisst es in Artikel 40a in Abs. 1: «Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahl und Amtsenthebung der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts». Und in Art 40a Abs. 3: «Die Gerichtskommission unterbreitet ihre Wahlvorschläge und Anträge auf Amtsenthebung der Vereinigten Bundesversammlung.»
Zudem gibt es ein neues Rechtsgutachten, das ebenfalls sagt, die Gerichtskommission könne dies, dieses Gutachten geht sogar noch weiter und sagt, die Gerichtskommission solle veranlassen, dass Herr Lauber sofort freigestellt werde.
Da müsste die Kommission untersuchen, ob sie diesen Verdacht auch beweisen kann. Dann würde sie allenfalls der Vereinigten Bundesversammlung den Antrag stellen, Bundesanwalt Lauber des Amtes zu entheben.
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