FDP-Ständerat Andrea Caroni ist Präsident der Gerichtskommission und wird die heutige Sitzung also leiten: «An der Sitzung werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob es Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Bundesanwalts gibt, das genügend gravierend für ein Amtsenthebungsverfahren ist. Wenn dem so ist, werden wir ihn als nächsten Schritt zur Anhörung einladen.»
Entscheid nach Anhörung
Die Gerichtskommission hat für den 20. Mai denn auch bereits eine nächste Sitzung terminiert – vorsorglich: «Wir haben den Bundesanwalt auch schon avisiert, dass er allenfalls dort angehört würde.»
Danach entscheidet die Gerichtskommission, ob sie definitiv ein Amtsenthebungsverfahren eröffnet. Dabei wird sie abklären müssen, ob Michael Lauber seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat.
Bundesverwaltungsgericht soll untersuchen
Wobei Caroni vorschlägt, dass die Gerichtskommission das nicht selbst untersucht, sondern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwartet, welches genau das auch untersuche: «Würde die Gerichtskommission das parallel auch machen, hätte man eine Doppelspurigkeit und käme vielleicht gar zu widersprüchlichen Resultaten», so Caroni.
Caroni weist darauf hin, dass die Gerichtskommission aus 17 Milizparlamentariern mit einem klitzekleinen Sekretariat bestehe, das viel weniger Ressourcen hat: «Es geht mindestens so schnell und mindestens so gut, wenn wir diese Beweiserhebung nach St. Gallen delegieren.»
«Es geht mindestens so schnell, wenn wir die Beweiserhebung nach St. Gallen delegieren.
Doch gibt es zahlreiche Stimmen aus dem Parlament, die nicht auf das Bundesverwaltungsgericht warten wollen. Für sie liegen die Verfehlungen von Michael Lauber bereits jetzt klar auf dem Tisch. Da könne die Gerichtskommission nach der Anhörung Laubers zügig darüber entscheiden, die Amtsenthebung dem Parlament zu beantragen.
Der Präsident der Gerichtskommission lehnt das ab: «Die Amtsenthebung eines Bundesanwaltes ist nach unserer Verfassung und Gesetzen kein politischer Entscheid. Wir wollen ja auch nicht in einem Land leben, wo ein Bundesanwalt einfach aus politischen Gründen eliminiert werden kann.»
Die Amtsenthebung eines Bundesanwaltes ist nach unserer Verfassung kein politischer Entscheid.
Dass es ein sauberes und auch faires Verfahren sein soll, betonten allerdings auch diejenigen, die nicht auf das Bundesverwaltungsgericht warten wollen. So bleibt die politische Frage, welchen Weg die Gerichtskommission einschlagen wird.