- Bundesanwalt Michael Lauber hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die verfügte Lohnkürzung eingereicht.
- Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft will ihm wegen «erheblichen Pflichtverletzungen» den Lohn kürzen.
Lauber habe die Beschwerde zusammen mit seiner Rechtsvertretung am Dienstag eingereicht, wie die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Schreiben, dass der Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) keinen abschliessenden Befund darstelle und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse.
Verhalten in den Fifa-Verfahren als Auslöser
Die AB-BA hatte im März bekannt gegeben, Lauber mit einer Lohnkürzung von acht Prozent (23'827 Franken) für die Dauer eines Jahres belegen zu wollen. Sie kam nach einem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt zum Schluss, dass dieser im Rahmen der Verfahren um den Weltfussballverband Fifa verschiedene Amtspflichten verletzt hat.
Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den «Code of Conduct» der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis.
«Reine Unterstellung»
Seine Beschwerde gegen diese Verfügung hatte Lauber bereits in einem Schreiben an das Bundesstrafgericht angekündigt. Der 54-Jährige betonte im Brief von Mitte März, dass die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei.
Er bestritt zudem die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen» vollumfänglich und bezeichnete einzelne Aussagen der Aufsicht als falsch und als «eine reine Unterstellung». Diese Beschwerde liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.
Wer bezahlt Laubers Anwalt?
Unklar sei derzeit noch, wer die Kosten für die Rechtsvertretung von Lauber übernehmen werde, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Diese Frage werde in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht erfolgen.