- Das Bundesstrafgericht verlängert die Sistierung des Prozesses gegen Ex-DFB-Funktionäre aufgrund der Corona-Massnahmen bis am 27. April.
- Weil die angeblichen Straftaten um die Rückzahlung eines ominösen Kredits durch das OK der WM 2006 dann verjähren, ist kein Urteil mehr zu erwarten.
- Die Anklage hatte auf Betrug respektive Gehilfenschaft zum Betrug gelautet.
- Laut der Bundesanwaltschaft sind insgesamt noch 20 Strafverfahren im Fifa-Komplex hängig.
Das Bundesstrafgericht musste den Prozess bereits Mitte März wegen des Coronavirus bis am 20. April aussetzen. Weil die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortbestehen, hat das Gericht nun die weitere Sistierung bis am 27. April beschlossen.
Drei deutsche und ein Schweizer Ex-Funktionär
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Sie wirft den ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem einstigen Generalsekretär des deutschen Fussballbundes Horst R. Schmidt sowie Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in der Höhe von 6.7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband Fifa getäuscht zu haben.
Mit der Zahlung hatte das WM-OK eine Darlehensschuld von OK-Chef Franz Beckenbauer beglichen. Von einem DFB-Konto gelangte das Geld über ein Konto der Fifa zum Darlehensgeber. Beckenbauer hatte 2002 Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam zehn Millionen Franken auf ein Firmenkonto überwiesen – und dafür persönlich ein Darlehen aufgenommen. Wofür die Zahlung genau war, ist bis heute nicht geklärt.
Ominöse Zahlung als Kulturbeitrag getarnt
Der Vorwurf im aktuellen Prozess: Die Angeklagten hätten die Rückzahlung der 6.7 Millionen Euro als Kulturbeitrag für die Eröffnungszeremonie getarnt. Und so den DFB getäuscht und geschädigt. Der Schweizer Urs Linsi soll sich zur Mitwirkung bereit erklärt und das Geld des DFB über ein Fifa-Konto auf das Konto des Darlehensgebers weitergeleitet haben.
Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Bereits im vergangenen Sommer hatte die BA das Verfahren gegen Franz Beckenbauer, eigentlich die zentrale Figur im Sommermärchen-Skandal, abgetrennt. Grund war der gesundheitliche Zustand Beckenbauers.
Fragen zum «Sommermärchen» bleiben ungeklärt
Der Deutsche Fussballbund erhoffe sich vom Prozess als Nebenklägerin Klarheit zur Affäre, hatte Schatzmeister Stephan Osnabrügg im März gesagt. «Wir müssen sicherstellen, dass der DFB mögliche zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen die Beschuldigten auch gelten machen kann».
Dass es dazu gekommen wäre, ist nach Ansicht des Basler Strafrechtsprofessors Mark Pieth zumindest aufgrund der Anklageschrift jedoch fraglich. «Wie wir alle dachte die Bundesanwaltschaft, womöglich hat hier einfach jemand eine Weltmeisterschaft gekauft. Das konnte man aber nicht nachweisen, soweit ich das sehe. Jetzt ist die Frage: Bleibt etwas zurück, was strafrechtlich relevant ist?»
Noch rund 20 hängige Verfahren
Die Strafuntersuchung ist nur eines von rund 25 Verfahren im Fifa-Komplex. Ende Februar gab die BA bekannt, dass sie gegen Ex-Generalsekretär Jérôme Valcke, den Präsidenten des Clubs Paris Saint-Germain, Nasser Al-Khelaifi, und einen weiteren Mann Anklage erhoben hat. Dabei geht es um mögliche Bestechung bei der Vergabe von Medienrechten.
Insgesamt seien noch rund 20 Strafverfahren hängig. Drei wurden mit einem Strafbefehl erledigt, fünf wurden mittlerweile eingestellt.