Gerade mal sieben Stimmen haben den Ausschlag gegeben, dass Michael Lauber im Amt verbleiben darf. Eine überzeugende Wahl sieht anders aus. Der Bundesanwalt darf zwar weiterarbeiten, aber er ist angeschlagen.
Auch wenn viele im Parlament die Hoffnung haben, dass jetzt Ruhe einkehrt in den Büros des obersten Anklägers des Bundes – das Gegenteil dürfte der Fall sein. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft führt eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber durch. Die Umstände der nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino sind alles andere als geklärt. Die Gefahr, dass bald neue Vorwürfe gegen Lauber auftauchen, ist akut. Falls sich solche bestätigen würden, könnte das Parlament dem Wirken Laubers mit einem Amtsenthebungsverfahren jederzeit ein Ende bereiten.
Funktion der Institution ist beschädigt
Eine Bundesanwaltschaft unter Dauerverdacht der Medien und der Politik ist kein Zustand, den man sich für die Strafverfolgung wünschen kann. Kommt hinzu, dass sich Lauber und seine Kontrolleure in den vergangenen Wochen in einen Kleinkrieg haben verwickeln lassen, der phasenweise absurde Züge angenommen hat.
Das alles schadet dem Funktionieren der Institutionen enorm. Und es ist schwer vorstellbar, dass sich an dieser Situation nach dem äusserst knappen Resultat etwas ändern wird.
War das Parlament überfordert?
In der Causa Bundesanwaltschaft wird man deshalb kaum einfach zur Tagesordnung übergehen können. Auch das Wahlprozedere wird das Parlament nun zu überdenken haben. Lauber ist der erste Bundesanwalt, der nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament gewählt worden ist. Vielleicht ist er auch der letzte.
Viele Vertreterinnen und Vertreter von National- und Ständerat schienen mit der Aufgabe, die Eignung eines Bundesanwalts beurteilen zu müssen, überfordert. Die zuständige Gerichtskommission stellte in ihrem Bericht zum Wahlgeschäft Lauber fest, ihre Aufgabe sei «insbesondere eine politische». Das Parlament wird sich selbstkritisch fragen müssen, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, die Eignung des Chefanklägers der Eidgenossenschaft nach politischen Kriterien zu beurteilen.
Sendebezug: SRF 4 News, 10:00 Uhr