Wie darf man auf sozialen Medien werben? Werbung ist dann unlauter, wenn sie nicht eindeutig als solche erkennbar ist – und lauter, wenn sie sofort als solche zu erkennen sei.
Das sei bei Roger Federer und Influencerin Xenia Tchoumitcheva der Fall, sagt die Lauterkeitskommission: Sie hätten nicht unlauter geworben. Die Selbstregulierungs-Organisation der Werbebranche weist Beschwerden gegen beide Berühmtheiten ab. Die Entscheide liegen «10vor10» vor.
Konsumentenschutz spricht von Chaos
Erhoben hatte die Beschwerden der Schweizer Konsumentenschutz und erhält nun in zwei Fällen eine Abfuhr. «10vor10» konfrontiert den Konsumentenschutz mit den jüngsten Entscheiden. Geschäftsleiterin Sara Stalder sagt dazu: «Nun herrscht ein Chaos, wann Werbung in den sozialen Medien gekennzeichnet werden muss.»
Im Juli hatte die Lauterkeitskommission zwei Beschwerden des Konsumentenschutzes gegen Snowboarder Iouri Podtladtchikov und Mountainbikerin Yolanda Neff gutgeheissen, sie mussten die entsprechenden Posts als Werbung kennzeichnen.
Es braucht Klarheit. Für die Konsumenten - aber auch für die Influencer.
Stalder kritisiert, die unterschiedlichen Beurteilungen seien nicht nachvollziehbar. Sie fordert, die Lauterkeitskommission müsse jetzt klare Regeln aufstellen: «Es braucht Klarheit. Für die Konsumenten - aber auch für die Influencer.»
Werbung, aber nicht unlauter
Im beanstandeten Post auf Instagram hatte Roger Federer ein Video gepostet, auf dem unter anderem zu sehen war, wie er sich in einer Nahaufnahme ein Stirnband der Marke Uniqlo anzieht.
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Bild 1 von 4. Iouri Podladtchikov postete auf Instagram ein Foto von sich im Eingang eines Geschäfts des Sportartikel-Ausrüsters Moncler. Ein Hinweis auf bezahlte Werbung fehlt – dafür wurde Podladtchikov nun gerügt. Bildquelle: SCREENSHOT INSTAGRAM @IOURIPODLADTCHIKOV.
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Bild 2 von 4. Jolanda Neff warb auf Instagram für Kreditkarten ihres Sponsors Cornercard. Die Mountainbikerin erklärte nach der Rüge der Lauterkeitskommission, sie werde solche Posts künftig als Werbung kennzeichnen. Bildquelle: Screenshot Instagram @jolandaneff.
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Bild 3 von 4. Tennis-Star Roger Federer trägt in einem Insta-Video ein Stirnband und eine Jacke der japanischen Marke uniqlo. Im Text fehlt allerdings der Hinweis auf Werbung. Bildquelle: Screenshot Instagram @rogerfederer.
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Bild 4 von 4. Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva zeigte in einem Post unter anderem Ringe und Armbänder von Cartier – ein Hinweis auf bezahlte Werbung sucht man vergeblich. Bildquelle: Screenshot Instagram @xenia.
Im sportlichen Umfeld sei es «bekanntermassen üblich, Markenlogos aus rein kommerziellen Hintergründen zu präsentieren», schreibt die Lauterkeitskommission. Sie kommt in ihrem Entscheid zum Schluss: Beim beanstandeten Post handle es sich «unzweifelhaft um kommerzielle Kommunikation». Und weiter: «Die Beschwerde ist daher abzuweisen».
Auch Tchoumitcheva-Beschwerde abgewiesen
Bei Influencerin Xenia Tchoumitcheva ging es um einen Instagram-Post, auf dem Markenschmuck zu sehen war. Tchoumitcheva sagte, sie habe für den Post nie Geld erhalten. Die Lauterkeitskommission findet: «Der Charakter des Instagram-Accounts der Beschwerdegegnerin ist eindeutig ein kommerzieller.» Daher handle es sich «unzweifelhaft um kommerzielle Kommunikation», die Beschwerde sei abzuweisen.
Die Lauterkeitskommission will gegenüber «10vor10» nicht Stellung beziehen: Man dürfe sich nicht zu Entscheiden äussern, die noch nicht definitiv seien. Thomas Meier, Mediensprecher der Lauterkeitskommission, sagt: «Die Rekursfrist von 20 Tagen läuft noch. Und auch danach darf die Lauterkeitskommission nur ohne Namensnennung kommunizieren.»
Der Konsumentenschutz will weitere Beschwerden gegen Influencer einreichen – um mehr Klarheit zu erhalten.